• Planung und Ausbau

    Der VLN Sachsen unterstützt seine Mitglieder bei Planung, Ausbau und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, die im Zuge der Neuordnungsverfahren geschaffen werden.

    Bei Bedarf können besondere Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange durchgeführt oder weiterführende Unterlagen zur Erlangung des Einvernehmens im Rahmen der Genehmigung nach § 41 FlurbG erarbeitet werden.

    Dies beginnt bei einem ersten Ortstermin im Rahmen der Erarbeitung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG.

    Folgende Aufgaben der Teilnehmergemeinschaften nach § 18 FlurbG i.V.m. § 2 AGFlurbG werden übernommen:

    • Erarbeitung der Bau- und Pflanzentwürfe (Ausführungsplanung)
    • Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen
    • Bauüberwachung, Dokumentation und Zwischenarchivierung der Unterlagen

    Der VLN Sachsen betreut Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaften u.a.

    • im ländlichen Wegebau
    • in der Flurgestaltung
      (z.B. Pflanzungen, Erosionsschutz, Renaturierungen von Gewässern)
    • beim Hochwasserschutz
      (z.B. Maßnahmen zur Regenrückhaltung, zum Schutz vor wildabfließendem Wasser)
    • im Rahmen der Dorfentwicklung
      (z.B. Erschließungswege und -straßen, Dorfplatzgestaltung)


    Haushalts- und Kassenwesen

    Der VLN Sachsen unterstützt seine Mitglieder bei der Haushalts- und Kassenführung.

    Folgende Aufgaben der Teilnehmergemeinschaften nach § 18 FlurbG i.V.m. § 2 AGFlurbG werden übernommen:

    • einheitliche Kassenführung
    • Buchführung aller Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
    • Verwaltung der Beteiligtenkonten
    • Unterstützung, Vorbereitung und Durchführung bei der Beitragserhebung

    Bodenordnung

    Der VLN Sachsen kann im Auftrag der Teilnehmergemeinschaften oder der oberen Flurbereinigungsbehörden bodenordnerische Tätigkeiten wahrnehmen.

    Qualifizierte und in der Flurbereinigung spezialisierte Vermessungsingenieure bearbeiten Verfahrensschritte innerhalb aller Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie in Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.


    Sonstige Unterstützung

    Der VLN Sachsen unterstützt seine Mitglieder bei der Finanzierung ihrer Aufgaben und bei der Verwaltung der öffentlichen Mittel durch:

    • Bereitstellung eines zinsfreien und zweckungebundenen Überziehungskredites
    • Zwischenfinanzierung bei Engpässen in der Fördermittelbereitstellung
    • zinsgünstige Kreditlinien für die Finanzierung des Landzwischenerwerbes und / oder bei fehlenden Eigenmitteln
    • Erstellung von Sachberichten und Statistiken
    • Fachberatung bei Organisation und Betrieb der elektronischen Datenverarbeitung

    Versicherungen

    Der VLN übernimmt für seine Mitglieder die Organisation des Versicherungsschutzes.

    Pflicht zum Schadenersatz § 823 BGB (gesetzliche Haftpflicht)

    Für Mitgliedsteilnehmergemeinschaften des VLN Sachsen ist die gesetzliche Haftpflicht versichert:

    • mit einem Deckungsschutz in Höhe von 3.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für jedes einzelne Schadensereignis
    • für die Teilnehmergemeinschaft während der Ausführung ihrer originären und übertragenen Aufgaben nach dem Flurbereinigungsgesetz
      (z.B. Haftungspflichtschutz der TG als Bauherr, bei Veranstaltungen der Teilnehmergemeinschaft, bei Schäden an fremden Grundstücken)
    • incl. Umwelt - Basisversicherung als eine Pflichtversicherung im Rahmen der Haftpflicht
      (z.B. bei Tätigkeiten der TG im Eigenbetrieb)

    Unfallversicherung

    Teilnehmer der Mitgliedsteilnehmergemeinschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die TG unfallversichert:

    • TG-Vorstände im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit
      (z.B. Vorstandssitzung, Wegebau- und Pflanzmeister)
    • Teilnehmer der Teilnehmergemeinschaften bei deren Veranstaltungen
    • Teilnehmer bei der Erbringung von Hand- und Spanndiensten nach § 19 Abs. 1 FlurbG


    Interessenvertretung

    Interessenvertretung auf Bundesebene

    Der VLN Sachsen ist Mitglied im Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.V. (BTG).

    Zweck des BTG ist es, die Landentwicklung ideell zu fördern, die gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder auf Bundes- und Europaebene zu vertreten und den Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder zu unterstützen.

    Im BTG arbeiten 26 Verbände der Teilnehmergemeinschaften aus 12 Bundesländern zusammen u.a.:

    • für die Fortentwicklung der Richtlinie für den ländlichen Wegebau (RLW)
    • bei der Kontaktpflege zum Bundesministerium und zur europäischen Kommission im Rahmen der Förderung der Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaften

    Netzwerk im Ländlichen Raum

    Der VLN Sachsen ist Mitglied in der Deutschen Landeskulturgesellschaft (DLKG) und bietet damit seinen Mitgliedern den Zugang zum wissenschaftlichen und berufsständischen Netzwerk der Akteure im Ländlichen Raum. Diese bundesweite Plattform zum Wissens- und Erfahrungsaustausch kann die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Teilnehmergemeinschaften in den Flurbereinigungsverfahren fördern.