Das Flurbereinigungsverfahren Niederfrohna wurde mit der Schlussfeststellung vom 27.10.2023 abgeschlossen.
Damit ist die Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna erloschen.
Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 240011 |
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angeordnet am: | 05.09.1996 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Niederfrohna |
umfasste Gemarkung(en): | Niederfrohna und Mittelfrohna |
Größe: | 472 ha |
Anzahl Besitzstände: | 115 |
Finanzierung
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | 1.452.000 €, Förderung 90% |
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Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Auszug aus dem Anordnungsbeschluss zum Zeitpunkt der Anordnung:
Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung und zur Durchführung der Dorferneuerung wird nach §§ 1, 4 und 37 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - die Flurbereinigung Niederfrohna angeordnet.
Ziele und Möglichkeiten der Ländlichen Neuordnung:
- Neuordnung der Flur und Erschließung durch Anlage und Ausbau eines zweckmäßigen Wegenetzes
- Regelung des Wasserhaushaltes -soweit erforderlich und zweckmäßig-
- Durchführung bodenverbessernder Maßnahmen
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft
- Erhaltung und Sicherung der Kulturlandschaft
- Verkehrserschließung
- Neuordnung des ländlichen Raumes
- Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
- Durchführung von Maßnahmen der Dorferneuerung
Hinweis:
Die Bearbeitung des Verfahrens wurde von 2002 bis 2012 weitestgehend ausgesetzt, um Überschneidungen mit dem Neubau der A72 (Abschnitt Chemnitz-Penig) im Zeitraum des Planfeststellungsverfahrens, Ausbaus und der Schlussvermessung zu vermeiden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Frau Kathrin Leberecht, Vorsitzende der TG | Herr Thomas Stangl, Stellvertreter |
Herr Jörg Lindner | Herr Carsten Uhlmann |
Herr Gunter Maier | Herr Siegfried Wagner |
Herr Reinhard Arndt | Frau Annett Uhlemann |
Herr Frank Bernhard | Herr Reingard Pieper |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna
beim Landratsamt Zwickau
Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung
Gerhart-Hauptmann-Weg 1 (Haus2)
08371 Glauchau
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna
beim Landratsamt Zwickau
Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung
Postfach 100176
08067 Zwickau