Aktuelle Informationen
Einhebung von Vorschüssen nach § 19 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Im Jahr 2014 hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Trieb-Schönau die Einhebung von Vorschüssen auf die spätere Beitragsleistung nach § 19 FlurbG beschlossen. Mit diesen Beiträgen werden die finanziellen Aufwendungen der Teilnehmer-gemeinschaft beglichen, die nicht durch Fördermittel oder andere Einnahmen gedeckt sind. In zwei Teilnehmerversammlungen, dort insbesondere unter TOP 2, wurde detailliert darüber informiert (vgl. „Vortrag“ unten auf dieser Seite).
Der vorläufige Beitragsmaßstab lautet:
- Flächen landwirtschaftlicher Nutzung: 150 €/ha (gesamt)
- Flächen forstwirtschaftlicher Nutzung: 37,50 €/ha (gesamt)
- Wohngrundstücke: 50 € pauschal (einmalig)
Es war vorgesehen, die Flächen mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung in drei Jahresscheiben (2014 bis 2016) mit jährlich je 1/3 Beitragsanteil und die Wohngrundstücke mit einem einmaligen Beitrag (2014) heranzuziehen.
Seit der letzten Information hat sich im Flurbereinigungsverfahren Trieb-Schönau aufgrund förderrechtlicher Veränderungen der soge-nannte Regelfördersatz von 80% auf 85% erhöht. Im selben Zeitraum sind jedoch auch die Baupreise und somit der Finanzbedarf an Eigenmitteln der Teilnehmergemeinschaft außerordentlich gestiegen. So wurde zum Beispiel eine Ausschreibung aufgehoben, da der angebotene Preis zu 100% über dem planungsseitig ermittelten Betrag lag. In einer anderen öffentlichen Ausschreibung ist gar kein Angebot eingegangen.
Aufgrund verschiedener Umstände konnten die Investitionen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, folglich sind die finanziellen Verpflichtungen für die Teilnehmergemeinschaft Trieb-Schönau nicht bzw. nicht wie geplant eingetreten. Gemäß Festlegung des Vor-standes der Teilnehmergemeinschaft wurden daher der zweite und dritte Teil der Vorschusseinhebung solange zurückgestellt, bis die Gelder tatsächlich benötigt werden. Dies ist nun mit Umsetzungsbeginn des Jahresinvestitionsprogramms 2019 (z.B. „Alte Falken-steiner Straße“) der Fall, die zweite „Vorschuss-Runde“ steht deshalb an.
Die Beitragsbescheide gehen den Teilnehmern bzw. betreffenden Personen im April 2019 zu. Berechtigt erscheinende Zweifel an der Richtigkeit einer Beitragsermittlung werden selbstverständlich geprüft. Um die Liquidität der Teilnehmergemeinschaft zu erhalten und im Interesse aller Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Trieb-Schönau sollte das gesetzte Zahlungsziel eingehalten werden. Vielen Dank.
Plauen / Trieb-Schönau, April 2019
Sitzungen des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Trieb-Schönau
nächste: | Dienstag, xx.05.2019, 17:00 Uhr, Trieb, Jugend- und Seniorenzentrum |
letzte: |
Dienstag, 05.02.2019 |
Teilnehmerversammlung der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Trieb-Schönau
nächste: |
derzeit noch offen |
letzte: |
Montag, 12.05.2014, 17:00 Uhr, Gasthof Schneider, Schönauer Straße 22, 08239 Falkenstein OT Trieb Diese Teilnehmerversammlung findet als Wiederholung zur Veranstaltung vom 25.03.2014 statt. Deshalb gilt dieselbe Tagesordnung. Weitere Informationen: siehe diese Seite weiter unten. 25.03.2014, 17:00 Uhr, Heimatstube Trieb-Schönau, Schulstraße 1, OT 08239 Trieb |
Tagesordnung:
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Die (förmliche) öffentliche Bekanntmachung und Ladung finden Sie im "Falkensteiner Amtsblatt" vom 27.02.2014, Seite 21.(Online-Ausgabe) |
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Vortrag vom 25.03.2014 | |
Die Teilnehmerversammlung am 25.03.2014 ist bei den Teilnehmern auf sehr großes Interesse gestoßen. Da die Räumlichkeit leider nicht alle Personen fassen konnte, wird die Veranstaltung wiederholt. Nach Klärung von Zeit und Ort wird dies entsprechend bekanntgegeben. Mit Rückblick auf den letzten und mit Ausblick auf den neuen Termin sei der Vortrag hiermit zur Verfügung gestellt. |