Teilnehmergemeinschaft Liebersee
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 300391 |
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angeordnet am: | 30.07.2010 |
Verfahrensart: | Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Stadt Belgern-Schildau |
umfasste Gemarkung(en): | Liebersee (teilweise), Staritz (teilweise), Belgern (teilweise) |
Größe: | 1.404 ha |
Anzahl Besitzstände: | 412 |
Finanzierung
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
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Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Im Neuordnungsgebiet besteht oft keine Übereinstimmung zwischen dem grundbuchrechtlichen Eigentum und der tatsächlichen Bewirtschaftungsstruktur. Darüber hinaus ist das Grundeigentum, insbesondere durch die Bodenreform, teilweise zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Um die Verfügbarkeit des Grundeigentums wiederherzustellen und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern, ist der zersplitterte Grundbesitz neu zu ordnen. Die Grundstücke sollen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet und zusammengelegt werden.
Das im Neuordnungsgebiet vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz entspricht nicht den Erfordernissen der modernen Landwirtschaft. Im Kataster ausgewiesene Wirtschaftswege sind durch die Großflächenbewirtschaftung teilweise in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Anderseits liegen neu gebaute öffentliche Wege und Anlagen (Deiche, Hochwasserschutzanlagen) zum Teil auf privatem Grund und zerschneiden landwirtschaftlich genutzte Flurstücke. Das Wegenetz ist teilweise in einem schlechten baulichen Zustand. Durch eine zweckmäßige Bodenordnung in Verbindung mit dem Aus- und Neubau der Wege sollen Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse in Übereinstimmung gebracht und die Erschließung aller Flurstücke gesichert werden. Durch das Augusthochwasser 2002 wurden die Schwächen der im Verfahrensgebiet vorhandenen Elbdeiche deutlich. Die Landestalsperrenverwaltung hat die vorhandenen Deiche durch Notsicherungsmaßnahmen ertüchtigt, der erforderliche Grunderwerb ist noch nicht abgeschlossen. Des Weiteren besteht für die Landestalsperrenverwaltung die Aufgabe, die vorhandenen Deiche grundhaft zu erneuern. Der für dieses Vorhaben erforderliche erhebliche Grunderwerb durch die Landestalsperrenverwaltung kann im Rahmen der Durchführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens unterstützt werden.
Die im Kataster noch in ihrem natürlichem Verlauf dargestellten Gewässer II. Ordnung sind teilweise begradigt und kanalisiert. Die wassertechnischen Bauwerke befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Durch fehlende Regelungsmöglichkeiten besteht besondere Hochwasser- und Überschwemmungsgefahr in den Ortslagen Liebersee, Dröschkau und Treblitzsch. Zusätzliche Gefährdungen der Ortslagen entstehen, wenn Hochwasserereignisse der Elbe und der Gewässer II. Ordnung zusammentreffen.
Durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch den Ausbau der vorhandenen Gräben und die Ertüchtigung der wassertechnischen Anlagen an den Gewässern II. Ordnung und zum Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser, soll die Überschwemmungs- und Erosionsgefahr gemindert sowie die Vorflutwirkung verbessert werden.
Gleichzeitig soll eine Bodenordnung unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Grundstückseigentümer durchgeführt werden, um auch für die Zukunft die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung zu sichern. Konflikte, die sich aus unterschiedlichen Interessen der Flächennutzung ergeben, sollen aufgelöst werden.
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Erholungswert der Landschaft sollen durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erhalten, wiederhergestellt und verbessert werden. Der Winderosion soll entgegen gewirkt werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Liebersee setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Falk Szymanski, Vorstandsvorsitzender | Frau Ricarda Krebs, Stellvertreterin |
Herr Jörg Illmer | Herr Ehrhard Neubauer |
Herr Dr. Ulrich Georgi | Herr Uwe Lindner |
Herr Werner Puppe | Herr Ronald Jäger |
Herr Steffen Müller | Herr Uwe Zöller |
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Falk Szymanski
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03421) 758 3238
Email:
Frau Ricarda Krebs
Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03421) 758 3239
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Liebersee
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Dr. Belian-Straße 4-5
04838 Eilenburg
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Liebersee
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Falk Szymanski
Teilnehmergemeinschaft Liebersee
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Liebersee erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: