Teilnehmergemeinschaft Gorschmitz-Brösen
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 220371 |
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angeordnet am: | 09.07.2015 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Hartha, Leisnig |
umfasste Gemarkung(en): | Altleisnig, Brösen, Gorschmitz, Hasenberg, Leisnig, Marschwitz, Meinitz, Röda, Tautendorf, Tragnitz, Seifersdorf b. Gersdorf |
Größe: | 1.109 ha |
Anzahl Besitzstände: | 534 |
Finanzierung
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
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Verfahrensziele
Aufgrund der vorherrschenden großflächigen Bewirtschaftung besteht in überwiegenden Teilen des Verfahrensgebietes keine Übereinstimmung zwischen dem grundbuchrechtlichen Eigentum und den tatsächlichen Bewirtschaftungsverhältnissen. Das Grundeigentum ist teilweise zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Um die Verfügbarkeit des Eigentums wiederherzustellen und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern, ist der ländliche Grundbesitz neu zu ordnen. Es sollen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Einheiten entstehen. Grundstücke besitzen häufig keine rechtlich gesicherte Zuwegung, da im Kataster ausgewiesene Wirtschaftswege örtlich teilweise nicht mehr vorhanden sind, oder in der Örtlichkeit vorhandene Wege im Kataster nicht nachgewiesen sind.
Aufgrund des überwiegend sehr schlechten Zustandes der Wege, ist ein Ausbau dringend erforderlich. Die Erschließung ist den heutigen Erfordernissen einer effektiven Bewirtschaftung und nachhaltigen Landnutzung anzupassen und eigentumsrechtlich zu sichern.
In den im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Ortslagen besteht teils erheblicher bodenordnerischer Regelungsbedarf. Durch das Flurbereinigungsverfahren können Grundstückserschließungen gesichert, Überbauten und Nutzungskonflikte, insbesondere in Zusammenhang mit Verkehrsflächen beseitigt werden.
Aufgrund der zum Teil erheblichen Geländeneigungen im Verfahrensgebiet stellt die Erosion eines der größten Probleme für die Landbewirtschaftung dar. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen soll dem im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens entgegengewirkt werden und damit ein wichtiger Beitrag zum Bodenschutz und zum Erhalt des Wertes der landwirtschaftlichen Nutzflächen geleistet werden. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur- wie auch des Gewässerhaushaltes sollen durch geeignete wasserbauliche und landschaftspflegerische Maßnahmen gesichert bzw. verbessert werden. Gleichzeitig sollen das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaft aufgewertet werden.
Die unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse sind nur sinnvoll in einem Flurbereinigungsverfahren in Verbindung mit einem zweckmäßigen und in Stand gesetzten Wege- und Gewässernetz neu zu ordnen und zu regeln. Im Zusammenwirken mit dem angrenzenden Ländlichen Neuordnungsverfahren Altleisnig besteht die Möglichkeit, die Region gebietsübergreifend und nachhaltig zu entwickeln und aufzuwerten.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Gorschmitz-Brösen setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Frau Ivonne Karbe, Vorsitzende der TG | Frau Solveig Schachschal, Stellvertreterin |
Herr Danilo Richter, Stellvertreter | |
Herr Thomas Schröder | Herr Jens Schöne |
Herr Volker Hynitzsch | Herr Werner Kölz |
Herr Thomas Seidel | Herr Joachim Patzsch |
Herr Dr. Manfred Graetz | Herr Gerold Kloss |
Herr Mario Bilski | Herr Ronald Fischer |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Gorschmitz-Brösen
beim Landratsamt Mittelsachsen
Ref. Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Dr.-Zieger-Straße 2
04720 Döbeln
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Gorschmitz-Brösen
beim Landratsamt Mittelsachsen
Ref. Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Vorstandsvorsitzende Frau Ivonne Karbe
Teilnehmergemeinschaft Gorschmitz-Brösen
beim Landratsamt Mittelsachsen
Ref. Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Gorschmitz-Brösen erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: