Ortslagenverhandlung
Die Teilnehmergemeinschaft Altenhof beabsichtigt die Verhandlung über die künftige Neugestaltung der Ortslagenflurstücke durchzuführen.
Die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern wurde an das Ingenieurbüro für Landentwicklung (IbL) GmbH Halle vergeben. Als Ansprechpartner und Verhandlungsleiter sind folgende Mitarbeiter tätig: Herr Jörg Nachtwein, Herr Falk Koch und Herr Frank Ellmann
Gemäß § 57 FlurbG sind die Teilnehmer vor Aufstellung des Flurbereinigungsplanes über ihre Wünsche zu hören. Mit jedem Ortslagen-Grundstückseigentümer wird ein individueller Termin vereinbart, Wir bitten Sie um Verständnis, sollte es auf Grund vorangehender Termine zu einer geringfügigen Zeitverschiebung kommen. Bitte informieren Sie auch weitere Nutzer / Interessenvertreter Ihres Flurstückes über diesen Termin, falls Ihrer Ansicht nach deren Anwesenheit zum Termin erforderlich ist.
Zur Vorbereitung des Termins bitten wir folgende Dokumente zu lesen:
Flyer |
Merkblatt |
Vollmacht |
Hinweise Grenzsteine |
Betretungsrecht
Gemäß § 35 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. V. m. § 8 Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) müssen Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken dulden, dass die Beauftragten der TG bzw. des Landkreises die Grundstücke betreten und die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermessung und Bodenordnung erforderlichen Arbeiten vornehmen.
In der Woche vor Ihrem Verhandlungstermin wird Herr Heese, ein Mitarbeiter des Landratsamt Mittelsachsen, auf Ihrem Grundstück vorhandene Grenzsteine aufdecken.
Kontakt
Sollten Sie Fragen zur Flurbereinigung im allgemeinen oder zur Ortslagenverhandlung im speziellen haben, wenden sie sich Bitte an die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Frau Schilling (03431 / 799 1682).