Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 270111 |
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angeordnet am: | 01.12.1997 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Priestewitz |
umfasste Gemarkung(en): | Zottewitz, Blattersleben, Laubach, Kmehlen, Baselitz, Porschütz |
Größe: | 2.050 ha |
Anzahl Besitzstände: | 566 |
Finanzierung
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
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Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Mit dem Ziel, die einzelnen Verfahren unabhängig von einander umzusetzen, erfolgte die Teilung der Ländlichen Neuordnung Priestewitz, welche ursprünglich die gesamte Gemeinde Priestewitz in den Grenzen von 1997 umfasste, gemäß § 8 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in die Verfahren:
- Priestewitz West
- Priestewitz Nord
- Priestewitz B101.
Das Verfahren Priestewitz West wird als Regelflurbereinigungsverfahren nach den §§ 1, 4 und 37 FlurbG durchgeführt. Das Gebiet umfasst die Gemarkungen Blattersleben, Laubach, Porschütz, Zottewitz und Teile der Gemarkungen Kmehlen und Gävernitz mit den Ortsteilen Kmehlen, Laubach, Wistauda, Porschütz, Blattersleben, Baselitz, Zottewitz und Döschütz. Die Verfahrensfläche beträgt ca. 2.050 ha. Die Ortsteile Kmehlen (seit 2000), Zottewitz, Döschütz und Laubach (seit 2002) sind ins Sächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Blattersleben durchlief bereits dieses Programm.
Die landwirtschaftliche Bodennutzung im Neuordnungsgebiet ist mit über 80 % überdurchschnittlich hoch (Sachsen um 60 %, Deutschland um 50 %). Der Ackeranteil beträgt dabei 75,4 %, der Grünlandanteil 9,3 %.
Im Verfahrensgebiet existiert eine Vielzahl von Problemfeldern, die zweckmäßig im Rahmen des Neuordnungsverfahrens behoben bzw. verbessert werden können.
Vorrangige Ziele sind die Erschließung der Grundstücke, die Regelung der Rechtsverhältnisse, die Sicherung und Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung durch die Landwirtschaft als bäuerlich strukturierter sowie leistungsfähiger Wirtschaftszweig und im Zusammenhang mit Vermessungsarbeiten die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.
Der Zustand des Wegenetzes erfordert umfangreiche Wegebaumaßnahmen, um Wirtschaftserschwernisse für die landwirtschaftlichen Unternehmen zu beseitigen und das Wegenetz für die Bewohner und Gäste des Gebietes attraktiver zu machen. Möglichkeiten für die Verbesserung der touristischen Erschließung des Verfahrensgebietes und für die überregionale Anbindung werden angestrebt. Im Zuge der Ländlichen Neuordnung ist eine eigentumsrechtliche Regelung der Verkehrsanlagen vorgesehen.
Der Ausbau von 20 landwirtschaftlichen Wegen mit einer Gesamtläne von ca. 18.800 m ist geplant.
Weite Teile des Verfahrensgebietes, besonders um Blattersleben und Porschütz, gelten als wassererosionsgefährdet. Flächen mit mäßiger bis starker Neigung (2-13 %) liegen im Gebiet um Blattersleben und Kmehlen. Dort treten auch die meisten Erosionserscheinungen auf. Starke Niederschläge führen besonders im Bereich der hochwertigen Lößböden zu Erosionserscheinungen, welche zu erheblichen Bodenabträgen und Verunreinigungen der Ortslagen und Verkehrswege führen. Die Beseitigung natürlicher Wasserläufe bzw. deren Vorrohrungen und die Beseitigung von für den Naturhaushalt wichtigen gliedernden Landschaftselementen haben den Wasserhaushalt in den Jahren der Umstellung auf Großfeldbewirtschaftung entscheidend nachteilig beeinflusst und Erosionserscheinungen begünstigt. Durch entsprechende erosionshemmende Maßnahmen soll dem Bodenabtrag entgegengewirkt werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Mathias Fritsche, Vorstandsvorsitzender | Frau Diana Dumke, Stellvertreterin |
Herr Siegfried Herrmann | Herr Frank Dietrich |
Herr Volkmar Zietzschmann | Herr Andreas Reese |
Herr Benjamin Keilhauer | Herr Dr. Sven Mißbach |
Herr Jens Hofmann | Herr Wilfrid Bienia |
Herr Norbert Herrmann | Herr Ernst-Georg Rendke |
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Mathias Fritsche
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03521) 725 2171
Email:
Frau Diana Dumke
Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03521) 725 2173
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West
beim Landratsamt Meißen
Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
Remonteplatz 7
01558 Großenhain
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West
beim Landratsamt Meißen
Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
Postfach 100152
01651 Meißen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Mathias Fritsche
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West
beim Landratsamt Meißen
Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
Postfach 100152
01651 Meißen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: