Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz B 101
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 270121 |
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angeordnet am: | 21.01.2002 |
Verfahrensart: | Kombiniertes Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach §§ 1, 4, 37 und § 87 FlurbG |
Unternehmensträger: | Landesamt für Straßenbau und Verkehr |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Priestewitz, Niederau |
umfasste Gemarkung(en): | Wantewitz, Gävernitz |
Größe: | 719 ha |
Anzahl Besitzstände: | 210 |
Finanzierung
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
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Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Mit dem Ziel, die einzelnen Verfahren unabhängig von einander umzusetzen, erfolgte die Teilung der Ländlichen Neuordnung Priestewitz, welche ursprünglich die gesamte Gemeinde Priestewitz in den Grenzen von 1997 umfasste, gemäß § 8 Abs. 3 FlurbG in die Verfahren:
- Priestewitz West
- Priestewitz Nord
- Priestewitz B 101
Das Verfahren Priestewitz B 101 wurde dann durch rechtskräftigen Zweckerweiterungs- und Änderungsbeschluss vom 21.01.2002 nach § 8 (2) FlurbG erweitert. Es wird als kombiniertes Verfahren (Regelverfahren und Unternehmensverfahren) nach den §§ 1, 4, 37 und 87 FlurbG durchgeführt. Das Gebiet umfasst Teile der Gemarkungen Gävernitz, Stauda, Priestewitz, Kmehlen, Ockrilla und Jessen/Gröbern mit den einbezogenen Ortsteilen Wantewitz, Piskowitz und Gävernitz auf einer Gesamtfläche von ca. 720 ha. Für die Ortsteile Gävernitz, Piskowitz und Wantewitz in der Gemeinde Priestewitz sowie für den Ortsteil Ockrilla der Gemeinde Niederau wurde ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) erstellt. Die Ländliche Neuordnung unterstützt die Umsetzung der ÖEK im Rahmen der Möglichkeiten.
Der Freistaat Sachsen, baute die Bundesstraße B 101 nördlich Ockrilla bis südlich Priestewitz aus. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dem Neuordnungsbedarf und der Bereitstellung von Land in größerem Umfang für das Unternehmen konnte im Rahmen des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung nach den §§ 87 ff. FlurbG angemessen entsprochen werden. Das Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG wurde vom Regierungspräsidium Dresden als zuständige Enteignungsbehörde beantragt, um durch eine Neuordnung der betrieblichen Flächen und der Wirtschaftswegebeziehungen eine bestmögliche Lösung des durch den Ausbau der B 101 entstandenen Landnutzungskonflikt zu erzielen und die nachteiligen Auswirkungen des Unternehmens zu reduzieren.
Schwerpunkte des Neuordnungsverfahrens nach § 87 FlurbG sind u.a.:
- den Unternehmensträger in Besitz und Nutzung der erforderlichen Bedarfsflächen zu bringen,
- durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft die Planung, Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen,
- unmittelbar baubegleitend die gemeinschaftlichen Interessen der Beteiligten im Rahmen der Teilnehmergemeinschaft zu gewährleisten,
- die Bauarbeiten für das Unternehmen nicht zu verzögern und Nutzungskonflikte schon während der Bauphase zu entschärfen und widersprüchliche Interessen zu harmonisieren,
- die durch den Bau entstehenden Schäden an Grundstücken, gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen von Beteiligten im möglichen Umfang abzuwenden,
- die Vorteile von Besitz- und Nutzungsregelungen den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke so schnell wie möglich zu verschaffen,
- die landeskulturellen Nachteile in der Feldflur unter Beachtung der vorliegenden Landschaftsstruktur zeitnah zu minimieren,
- optimale Standorte der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur und Landschaft im Verfahrensgebiet anbieten zu können.
Im Rahmen des Neuordnungsverfahrens sind die nachhaltige Entwicklung und Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ländlichen Raum sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung zu fördern.
Ein weiterer Verfahrenszweck ist die Neugestaltung und Sicherung des Grundeigentums. Im Verfahrensgebiet sind Besitzzerstreuungen zu verzeichnen. Außerdem ist die Größe der Flurstücke sehr unterschiedlich. Unter Beachtung dieser Gegebenheiten und der historisch gewachsenen Strukturen sollen die größtmöglichen Landabfindungen ausgewiesen werden. Im Zuge der Ländlichen Neuordnung wird die eigentumsrechtliche Regelung der Verkehrsanlagen angestrebt.
Mit der Aufstellung des Neuordnungsplanes ist jedes neu auszuweisende Grundstück durch Zuwegung zu erschließen. Das bestehende ländliche Wegenetz ist zwar hinsichtlich der Dichte geeignet, bei den derzeitigen Pacht- und Bewirtschaftungsverhältnissen die Bearbeitung der landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten, eine flächendeckende Verfügbarkeit der Eigentumsflächen ist jedoch nicht gegeben. Der Zustand des Wegenetzes erfordert Wegebau-maßnahmen, um Wirtschaftserschwernisse für die landwirtschaftlichen Unternehmen zu beseitigen und das Wegenetz für die Bewohner und Gäste des Gebietes attraktiver zu machen. Möglichkeiten für die Verbesserung der touristischen Erschließung des Verfahrensgebietes und für die überregionale Anbindung sind anzustreben. Als ein wesentliches Strukturelement soll das Wegenetz in seiner Anlage die Rückhaltung anfallenden Niederschlagwassers in der Fläche unterstützen und damit Erosionen entgegenwirken.
Der Ausbau von 7 landwirtschaftlichen Wegen mit insgesamt ca. 5.800 m Länge ist geplant.
Weite Teile des Verfahrensgebietes gelten als wassererosionsgefährdet. Mit entsprechenden erosionshemmenden Maßnahmen soll im Rahmen der Leistungsfähigkeit der TG dem Bodenabtrag entgegengewirkt werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz B 101 setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Mathias Fritsche, Vorstandsvorsitzender | Frau Diana Dumke, Stellvertreterin |
Herr Volkmar Zietzschmann | Herr Karsten Herrmann |
Frau Ernst-Georg Rendke | Herr Steffen Sang |
Herr Rudolf Günther | Herr Klaus Richter |
Herr Norbert Herrmann | Herr Wilfrid Bienia |
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Mathias Fritsche
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03521) 725 2171
Email:
Frau Diana Dumke
Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03521) 725 2173
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz B 101
beim Landratsamt Meißen
Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
Remonteplatz 7
01558 Großenhain
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz B 101
beim Landratsamt Meißen
Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
Postfach 100152
01651 Meißen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Mathias Fritsche
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz B 101
beim Landratsamt Meißen
Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
Postfach 100152
01651 Meißen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz B 101 erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: