Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Lichtensee
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 270181 |
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angeordnet am: | 02.08.2012 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Wülknitz |
umfasste Gemarkung(en): | Lichtensee, Wülknitz |
Größe: | 1.040 ha |
Anzahl Besitzstände: | 632 |
Finanzierung
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | 1,9 Mio. € |
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Finanzierung und Zuschuss: | 1,6 Mio. € Zuschuss (85% der Ausführungskosten) 0,3 Mio. € Eigenleistung (15% der Ausführungskosten) |
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Mit den Instrumenten der Flurbereinigung sollen bestehende Landnutzungskonflikte gelöst werden. Maßnahmen der Dorfentwicklung werden durch Bodenordnung ermöglicht. Der durchzuführenden Ortslagenregulierung kommt damit eine besondere Bedeutung zu. Die Flurbereinigung bietet die Möglichkeit, die ordnungsgemäße bauliche Entwicklung zu unterstützen.
Die Nutzung der Grundstücke und die Verfügbarkeit des Eigentums sind sowohl in den Ortslagen als auch in der Feldflur erheblich eingeschränkt. Vielfach sind die Grenzen der genutzten Flächen nicht identisch mit den Grenzen des Eigentums in Bezug auf das Liegenschaftskataster. Teilweise befinden sich öffentlich genutzte Flächen wie Straßen, Wege und deren Randbereiche auf privaten Flurstücken, baurechtswidrige Zustände sind zu beseitigen.
Zahlreiche Grundstücke in der Feldflur verfügen über keine rechtlich gesicherte Erschließung. Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes wurde so getroffen, dass eine möglichst umfassende Neuordnung erreicht werden und somit die Agrarstruktur verbessert werden kann. Zudem kann der Region damit langfristig die Möglichkeit anderer Bewirtschaftungsstrukturen eröffnet werden. Durch Berücksichtigung angrenzender Flurbereinigungsverfahren kann eine zukunftsweisende ganzheitliche Entwicklung der Region gefördert werden.
Weite Teile der Feldflur sind ausgeräumt; die ehemals funktionierenden Entwässerungsanlagen sind teilweise verrohrt oder funktionslos geworden und wirken sich nachteilig auf die Landbewirtschaftungen und die Ökologie aus.
Die Flurbereinigung ermöglicht die Verbesserung der Wasserführung und des Erosionsschutzes durch Schaffung geeigneter Flurelemente. Die Verbesserung der allgemeinen Landeskultur, die Herrichtung vorhandener und teilweise Wiederherstellung ehemaliger Wege wird ermöglicht. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Schaffung von Vorraussetzungen für eine umfassende Landentwicklung geleistet.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Lichtensee setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Herr Jens Hartung, Vorsitzender der TG | Herr Lutz Klinger, Stellvertreter |
Herr Thomas Keil, örtlich Beauftragter der TG | Herr Joachim Lehmann |
Herr Hannes Clauß | Herr Heinz Sommer |
Herr Gerd Straßburger, Wegebaumeister der TG | Herr Helmut Tietze |
Herr Uwe Seifert, Pflanzbaumeister der TG | Herr Werner Apitz |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Lichtensee
beim Landratsamt Meißen
Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
Remonteplatz 7
01558 Großenhain
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Lichtensee
beim Landratsamt Meißen
Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
Postfach 100152
01651 Meißen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Jens Hartung
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Lichtensee
beim Landratsamt Meißen
Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
Postfach 100152
01651 Meißen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Lichtensee erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: