Aktuelles im Verfahren
Ortslagenverhandlung für die Ortsteile Eulitz, Graupzig und Raßlitz
Sehr geehrte Teilnehmer im Verfahren der Ländlichen Neuordnung,
sehr geehrte Einwohner von Eulitz, Graupzig und Raßlitz,
ein nächster wichtiger Schritt in der Verfahrensbearbeitung steht an: die Verhandlung über die zukünftigen Flurstücksgrenzen in den vorgenannten Ortslagen.
Mit den praktischen Aufgaben vor Ort, d.h. Durchführung der Verhandlungsgespräche sowie die anschließenden Vermessungsarbeiten wurde das Büro des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Sven Dademasch aus Grimma beauftragt. Herr Dademasch wird voraussichtlich ab September 2024 mit den Arbeiten beginnen. Alle Eigentümer werden persönlich über die bevorstehende Ortslagenverhandlung unterrichtet und von Herrn Dademasch dazu eingeladen.
Folgende Unterlagen dienen zur Vorabinformation über die anstehende Ortslagenverhandlung. Diese werden jedem Eigentümer auch auf dem Postweg zugestellt:
- Anschreiben an die betreffenden Eigentümer der oben genannten Ortslagen,
- Merkblatt mit Hinweisen über den Verhandlungsgegenstand und Möglichkeiten zur Festlegung des neuen Grenzverlaufs,
- Vertretungsvollmacht für den Fall, dass sich EIgentümer rechtsverbindlich im Verhandlungsgespäch verteten lassen wollen.
Nachwahl des Vorstandes am 23.04.2018
Am 23.04.2018 um 18 Uhr findet im Gasthof Lossen eine Teilnehmerversammlung statt. In der Teilnehmerversammlung werden neue Vorstandsmitglieder nachgewählt. Die Nachwahl ist aufgrund des Ausscheidens und der Absicherung der Arbeitsfähigkeit des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Leuben-Schleinitz III dringend geboten. Informationen zur Tagesordnung und Ablauf der Wahl entnehmen Sie bitte der Einladung im Amtsblatt der Stadt Nossen oder unten stehendem Link. Fragen und Anmeldungen als Kandidat zur Vorstandswahl stellen Sie bitte dem Vorstandsvorsitzenden oder unter .
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Einladung zur Teilnehmerversammlung
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes
Nach langjähriger Arbeit ist es gelungen: Der Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG wurde am 24.06.2016 durch die Obere Flurbereinigungsbehörde genehmigt. Mit diesem Plan wurde Baurecht für 5 ländliche Wege, eine Wassermaßnahme und 5 Pflanzmaßnahmen geschaffen. Einen groben Überblick über das Planungsgebiet ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Für detailliertere Ansichten können Sie über nachfolgenden Link "Wege_und_Gewässerplan" ein PDF-Dokument herunterladen.
Karte zum Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG