Aktuelle Informationen
Teilnehmerversammlung vom 13. September 2023
In der Teilnehmerversammlung im Nieschützer Sozialgebäude konnten sich Eigentümer der Gemarkung Zadel über den nächsten Verfahrensschritt im Flurbereinigungsverfahrens Diera informieren. Da die zukünftige Gestaltung der rechtsverbindlichen Eigentumsgrenzen einen wesentlichen Teil eines Flurbereinigungsverfahrens ausmacht, war das Interesse an der Veranstaltung entsprechend groß. Jeder konnte sich ein Bild davon machen, wie die anstehenden Planwunschgespräche ablaufen werden und auf welche wichtigen Fragen dabei eingegangen wird. Die Sächsische Landsiedlung GmbH wird auch weiterhin als zuverlässiger Partner zu den Einzelgesprächen einladen und diese beginnend ab Oktober 2023 in gewohnter Weise durchführen.
Für alle Interessierte steht der Programmvortrag hier als pdf-Dokument zur Verfügung. Am Ende des Dokuments sind zusätzliche Fragen sowie dazugehörige Antworten ergänzt.
Teilnehmerversammlung vom 10. Mai 2022
Mit der Teilnehmerversammlung in der Feuerwehr Diera bestand für die beteiligten Eigentümer der Gemarkungen Naundörfel, Löbsal, Golk und Ockrilla die Möglichkeit, sich über den nächsten Verfahrensschritt im Flurbereinigungsverfahrens Diera zu informieren. Da die zukünftige Gestaltung der rechtsverbindlichen Eigentumsgrenzen dabei eine zentrale Rolle spielt, war das Interesse an der Veranstaltung groß. Jeder konnte sich ein Bild davon machen, wie die anstehenden Planwunschgespräche ablaufen werden und auf welche wichtigen Fragen dabei eingegangen wird. Gleichzeitig hat die Sächsische Landsiedlung GmbH die Gelegenheit genutzt, sich als gesprächsführender Partner vorzustellen.
Für alle Interessierte steht der Programmvortrag hier als pdf-Dokument zur Verfügung. Am Ende des Dokuments wurden Fragen und Antworten, die sich im Zuge der anschließenden Diskussion ergeben haben, ergänzt.
Auslage der Wertermittlungsergebnisse
In der Gemeindeverwaltung Diera liegen die Unterlagen der Wertermittlung der Ländlichen Neuordnung Diera zur Einsicht für Jedermann im Zeitraum vom 14.01.2019 bis zum 11.02.2019 bereit. Ort der Auslegung ist:
Nieschütz, Am Göhrischblick 1, 01665 Diera-Zehren.
Mitarbeiter der Flurbereinigungsverwaltung sind jeweils einen Tag jeder Woche des Auslegungszeitraumes in der Gemeindeverwaltung anwesend. Nachfolgend sind die einzelnen Termine angegeben:
- am Donnerstag, den 17.01.2019, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
- am Dienstag, den 22.01.2019, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr,
- am Dienstag, den 29.01.2019, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und
- am Donnerstag, den 07.02.2019, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sie können sich den Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten auch nachfolgend ansehen:
- Wertermittlungsrahmen vom 08.03.2018,
- Übersichtskarte (gesamtes Verfahrensgebiet),
- Teilkarte 1 (nordwestliches Verfahrensgebiet; überwiegend Nieschütz),
- Teilkarte 2 (nördliches Verfahrensgebiet; überwiegend Löbsal, nördliche Teile von Golk und Diera),
- Teilkarte 3 (westliches Verfahrensgebiet; überwiegend Zadel und Kleinzadel),
- Teilkarte 4 (Zentrum des Verfahrensgebietes; überwiegend Diera),
- Teilkarte 5 (östliches Verfahrensgebiet; überwiegend Naundörfel),
- Teilkarte 6 (südliches Verfahrensgebiet; Karpfenschänke) und
- Teilkarte 7 (nordöstliches Verfahrensgebiet; Teile von Golk, Diera und Naundörfel).
Bitte sehen Sie sich die Unterlagen durch und teilen uns Ihre Verbesserungsvorschläge, Kritik, Einwendungen und Hinweise mit.
Fragen können Sie während der Termine in der Gemeindeverwaltung oder bei der Flurbereinigungsverwaltung stellen.
Informationen aus der Teilnehmerversammlung vom 23.10.2018
Am Dienstag den 23. Oktober fand im Feuerwerhgerätehaus in Diera eine Teilnehmerversammlung statt. Hauptanliegen der Teilnehmerversammlung war die Vorstellung der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Ländliche Neuordnung Diera.
Die einzelnen Inhalte des Vortrages der Veranstaltung können Sie hier (Folien des Vortrages im PDF-Format) entnehmen. In Kürze werden die Karten der Wertermittlung auch auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Nachfolgend wird die Teilnehmerversammlung kurz zusammengefasst:
Der Vortrag beinhaltete einige Informationen zum Stand des Verfahrens, die Vorstellung der Wertermittlung als wichtigstes Element der Veranstaltung sowie weitere Verfahrensschritte mit einem Ausblick auf weitere Veranstaltungen.
Im Tagesordnungspunkt 1 wurde der erweiterte Vorstand kurz vorgestellt und eine grobe Einordnung des Verfahrensfortschrittes vorgenommen. Das Verfahren befindet sich an der Schwelle zum Übergang in die Bodenordnung, d.h. die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse entsprechend der Ziele der Flurbereinigung wird hiermit eingeleitet.
Im Tagesordnungspunkt 2 - der Wichtigste der Veranstaltung - wurden die Ergebnisse der Wertermittlung vorgestellt. Dazu wurden Informationen zu
- der Datengrundlage und deren Überprüfung,
- der Auswertung der Daten,
- den einzelnen Festlegungen des Vorstandes,
- die Nachschätzung veränderter Flächen sowie
- zu den Bestandteilen der Wertermittlung (Wertermittlungsrahmen, Wertermittlungskarte)
übermittelt. Einzelheiten können der oben bereitgestellten Präsentation entnommen werden.
Im Besonderen wurde auf die Bedeutung der Wertermittlung als zentrales Element im Flurbereinigungsverfahren eingegangen, weil die Wertermittlung
- die wertgleiche Landabfindung garantiert,
- die Grundlage für den Landabzug für die gemeinschaftlichen Anlagen bildet,
- den Maßstab für die Kostenverteilung festlegt und
- die Grundlage für die Geldausgleiche bei Mehr- und Minderzuweisungen liefert.
Außerdem wurde auf das Tauschverähltnis eingegangen. Zur bildhaften Darstellung der Auswirkung der Wertermittlung wurden einige Beispiele vorgestellt.
Neben dem Tauschverhältnis wurden die Festlegungen, insbesondere die Abschläge, aufgezähltt. Danach wurden die einzelnen Darstellungen und Inhalte der Wertermittlungskarte erläutert.
Im Tagesordnungspunkt 3 wurde übermittelt, welche Bedeutung die Auslage der Wertermittlung hat und wie die Auslage erfolgen wird. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden in der Gemeindeverwaltung in einem Zeitraum von vier Wochen zur Einsichtnahme für Jedermann ausgelegt. Mindestens 1x wöchentlich wird ein Mitarbeiter der Flurbereinigungsverwaltung im Auslagezeitraum die Gemeinde unterstützen, um Ihre Fragen zu beantworten. Ziel der Auslage ist, dass die Teilnehmer Einwendungen zur Wertermittlung ihrer eigenen, aber auch aller anderen Flurstücke vorbringen können.
Alle Teilnehmer werden aufgefordert, sich eingehens und kritisch mit der Wertermittlung der eigenen Grundstücke, aber auch der anderen Flurstücke zu befassen. Jede einzelne Einwendung wird im Vorstand besprochen.
Nach der Auslage der Wertermittlung werden die Abfindungsansprüche jedes Teilnehmers ermittelt. Dieser technische Verfahrensschritt heißt Forderungsberechnung. Daraufhin werden die sogenannten Wunschtermine durchgeführt.
Im Wunschtermin wird jeder Eigentümer befragt, wie in der Bodenordnung mit seinem Eigentum umgegangen werden soll. Mögliche Wunschszenarien sind beipielsweise:
- "Ich möchte, dass alle meine Flurstücke zusammengelegt werden."
- "Meine Flurstücke sollen dort bleiben, wo sie sich jetzt befinden"
- "Ich beabsichtige eine Änderung der Nutzungsart meiner Flurstücke herbeizuführen und habe dazu folgende Vorstellung... "
Aus allen Wünschen wird die Neuzuteilung im Verfahrensgebiet erarbeitet. Wie die Wunschtermine Ablaufen, in welchem Zeitraum sie stattfinden usw. wird in einer eigenen Veranstaltung vorher erklärt. Fest steht, dass die Sächsische Landsiedlung GmbH (SLS) mit der Durchführung der Wunschtermine und der Ableitung des Neuzuteilungsentwurfes als Helfer des Vorstandes beauftragt wird.
Im vierten Tagesordnungspunkt erhielten die Teilnehmer Informationen zur Website des VLN und den Kontaktdaten der Flurbereinigungsverwaöltung. Anschließend wurden die Fragen der anwesenden Teilnehmer beantwortet.
Teilnehmerversammlung zur Bekanntgabe der Wertermittlung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Diera hat die Wertermittlung für das Verfahrensgebiet aufgestellt. In der
Teilnehmerversammlung am 23.10.2018 um 18:00 Uhr Feuerwehrgerätehaus Diera
wird die Wertermittlung den Teilnehmern (Eigentümer und Erbbauberechtigte) und Beteiligten vorgestellt.
Insbesondere alle Eigentümer im Verfahrensgebiet sind herzlich zur Teilnehmerversammlung eingeladen. Voraussichtlich im November 2018 werden die Unterlagen der Wertermittlung in der Gemeindeverwaltung ausgelegt. Die Teilnehmer werden zur Einsichtnahme und dem Vorbringen von Einwendungen ermutigt.
Ältere Informationen
Die vorletzteTeilnehmerversammlung fand am 27.03.2012 in der Schule Zadel (Hort) statt. Die Einladung mit Tagesordnung umfasste u.a. Informationen zur Umsetzung der Maßnahmen an der Hangkante Kleinzadel sowie die Bekanntgabe der weiteren Verfahrensschritte incl. des Zeitplanes.
Die letzte Teilnehmerversammlung fand am 20.09.2016 im Feuerwehrhaus Diera statt. Dort wurde über den Stand des Verfahrens und den weiteren Werdegang berichtet. Die Einladung an die Teilnehmer wurde wie immer im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht.
Zur Sicherung der Finanzierung des Verfahrens wurde die Erhebung der nächsten Beitragsrate zur Erhebung von Kostenvorschüssen auf die Beitragsleistung nach § 19 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) veranlasst.
Die erste Beitragsrate wurde im Jahr 2000 erhoben. Die Versendung der Bescheide der zweiten Beitragsrate an alle Grundeigentümer im Verfahrensgebiet erfolgte im Oktober 2010.
Über die genauen Modalitäten wurden die betroffenen Grundstückseigentümer persönlich informiert. Weitere Informationen können dem Hinweisblatt entnommen werden.
Die Erhebung der letzten Beitragsrate wird auf Grund des Vorstandsbeschlusses vom 31.05.2011 bis auf Weiteres ausgesetzt.
Gegenwärtig gibt es Überlegungen zum Ausbau des Laubacher Weges vom OA Golk bis zum Ende Abteiweg in Laubach mit Anschlussstück bis zum Portschkebach. Dazu liefen auch Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde (uNB), da der Ausbau in einem europäischen (Vogel-)Schutzgebiet erfolgen soll. Der Ausbau wird auf Grund der Widersprüche der uNB vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben.
Geplant für 2017 ist noch ein Erschließungsweg an der Hangkante zwischen Kleinzadel und Karpfenschänke sowie eine Ergänzungspflanzung am Leichenweg. Damit dürfte dann der Ausbau im Verfahrensgebiet abgeschlossen sein.
Gewannenvermessung
Im Jahr 2010 fand im Verfahrensgebiet die Gewannenvermessung durch Mitarbeiter des beauftragten Vermessungsbüros ÖbV Kießling statt. Dabei wurden die öffentlichen Flächen von den Privatflächen vermessungstechnisch getrennt und mit Grenzzeichen (z.B. Granitstein, Kunststoffmarke) und Holzpfählen örtlich kenntlich gemacht. Es erfolgte dabei noch keine neue Flurstücksbildung.