Anhörung Träger öffentlicher Belange - 3. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG
3. Änderung zum Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) Greifenhain hat die 3. Änderung zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan) aufgestellt.
Unter dem nachfolgend genannten Link steht Ihnen ein Download-Link zur Verfügung. Mit diesem erhalten Sie Zugriff auf die Planunterlagen.
https://my.idgard.de/#/guest-access?b=s2|2nx2|zcjRfw_hoC0EPBEL4NWxIqfwDbk5FuNxLQK7b490YPY=
Bitte beachten Sie, dass Einwendungen gegen die Planänderung zur Vermeidung des Ausschlusses (§ 41 Abs. 2 FlurbG) bis zum 18.09.2024 schriftlich oder im Anhörungstermin vorgebracht werden müssen.
Für Rücksprachen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Scholz
Stellv. Vorstandsvorsitzender