Aktuelle Informationen
Einladung zur nächsten Vorstandssitzung am
Dienstag, 19.03.2024 um 18:00 Uhr
in die Alte Wäscherei, Neißtalweg 5, 02788 Hirschfelde OT Rosenthal
Tagesordnung:
- Informationen zum aktuellen Verfahrensstand und weiteres Vorgehen
- Beschlussfassung zur Änderung des Wertermittlungsverfahrens
- Informationen und Neuigkeiten zum VLN Sachsen
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- Beschlussfassung analog zu Beschluss 01-2024 MV: Entlastung des Vorstandes des VLN
- Beschlussfassung analog zu Beschluss 02-2024 MV: Jahresrechnung 2023 VLN
- Beschlussfassung analog zu Beschluss 03-2024 MV: Verfahren zur Wahl der VLN-Kassenprüfer ab 2025
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- Sonstiges
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Einladung zur nächsten Vorstandssitzung am
Mittwoch, 29.11.2023 um 18:00 Uhr
Alte Wäscherei, Neißtalweg 5, 02788 Hirschfelde OT Rosenthal
Tagesordnung:
1. Informationen zum aktuellen Verfahrensstand und weiteres Vorgehen
2. Informationen und Neuigkeiten zum VLN Sachsen
3. Beschlussfassung
- Anpassung Beschluss zur Wertermittlung vom 26.06.2018
- Beschluss Haushalt VLN Sachsen für 2024
- Beschluss zur Wahl der Kassenprüfer des VLN Sachsen
4. Sonstiges
Zusammenfassung der Ergebnisse der 7. Vorstandssitzung vom 21.03.2017
Leider konnte der Optimismus einer, nach Beschluss des Kreistages über den Haushalt des Landkreises beginnenden Planungsarbeit nicht bestätigt werden. Der Landkreis hat die benötigten Mittel aus dem Haushaltsentwurf gestrichen. Also ist auch diese Verpflichtung der Finanzierung einer durch das bundesweite Flurbereinigungsgesetz vorgegebenen Aufgabenstellung der Entwicklung des Ländlichen Raumes dem Sparforderung des Landkreises zum Opfer gefallen. Das erfolgte zudem ohne vorherige Information oder Rücksprache mit der betroffenen Teilnehmergemeinschaft und der Oberen Flurbereinigungsbehörde.
Alle im Nachgang gesuchten Alternativen (z.B. Vorauslage der erforderlichen Kosten durch die Teilnehmergemeinschaft und zeitliche Splittung der Ablösung durch den Landkreis) blieben unbeachtet. Weitere Alternativen zur Findung einer Finanzierung waren ebenso erfolglos. Es ist bedauerlich, dass der Vorstand und auch die Stadt Zittau den bodenordnerischen und baulichen Erwartungen der Beteiligten am Flurbereinigungsverfahren bisher nicht gerecht werden konnte. Mittel und Wege zum praktischen Arbeitsbeginn werden durch den Vorstand unverändert gesucht.
Einstimmig beschlossen hat der Vorstand indess die Bestätigung des Haushaltaabschluss 2016 des Verbandes für Ländliche Neuordnug Sachsen (VLN) und die Entlastung des Vorstandes des VLN.
* Beispiele maroder Stützmauern, die einer Sanierung bedürfen. Insgesamt sind im Ort über 30 Mauern zu untersuchen.
Zusammenfassung der Ergebnisse der 6. Vorstandssitzung vom 14.11.2016
Zur Finanzierung der Verfahrenskosten zur Genehmigungsplanung der Maßnahmen sind noch keine Freigaben erteilt worden. Statt dessen wurden diese in den Entwurf des Haushaltes 2017 / 2018 eingestellt. Diesen beschließt der Kreistag.
Sofern eine positive Rückmeldung in Bezug auf die Bereitstellung der Verfahrenskosten duch den Landkreis Görlitz gibt, wird zu einer Teilnehmerversammlung eingeladen.
Der Haushaltsentwurf des Verbandes für Ländliche Neuordnung für das Jahr 2017 wurde bestätigt. Beschlossen werden soll dieser in der Mitgliederversammlung vom 14.12.2016.
Zusammenfassung der Ergebnisse der 5. Vorstandssitzung vom 12.04.2016
Neben den aktuellen Informationen zur Mittelbereitstellung für die Auslösung der Vergabe der Planungsleistungen wurden Beschlüsse für die Mitgliederversammlung des VLN Sachsen gefasst. Zugestimmt wurde dem Haushaltsabschluss des VLN Sachsen 2015 (Beschluss 18/2016) und der Entlastung des Vorstandes des VLN Sachsen vom Haushalt 2015 (Beschluss 19/2016). Der Vorstand der TG Rosenthal stimmte dem Antrag einer anderen TG auf Befreiung vom Sockelbetrag 2016 nicht zu (Beschluss 20/2016).
Der Termin beim Landratsamt zur Frage der Finanzierung der Planungsleistungen wurde auf den 21.06.2015 verschoben.
Zusammenfassung der Ergebnisse der 4. Vorstandssitzung vom 22.02.2016
Zum 1.1.2016 wurden die Verfahrensvorschriften zur geltenden Richtlinie der Ländlichen Entwicklung (RL LE/2014) präzisiert. Damit muss das Konzept der Finanzierung der Planungsleistungen teilweise neu gestaltet werden. Nunmehr obliegt es dem Landkreis Görlitz, die Leistungen der Ingenieur- und Tragwerksplanung bis Leistungsphase 4 zu tragen (Verfahrenskosten). Da dies im Haushalt des Landkreises kurzfristig nicht mehr einzuarbeiten war ist durch den Vorstand ein Vorschlag an den Landkreis zur zur Sicherung eines schnellen Planungsbeginns vorbereitet worden. Dieser soll der Landkreisverwaltung vorgestellt und zur Realisierung vorgeschlagen werden (Beschlüsse 14/2016 bis 16/2016).
Die Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft und der Stadt Zittau für die Übernahme von zusätzlichen Eigenleistungen zur Entlastung der anderen Teilnehmer wurde abgeschlossen und genehmigt. Zur Erhebung der ersten Beitragsleistungen wurde der Vorläufige Beitragsmaßstab beschlossen (Beschluss 12/2016). Dieser weist entsprechend der Darstellungen aus der Aufklärungsveranstaltungen den gesamt erforderlichen Eurobetrag je m² aus. Ausgehend von der vorgenannten Vereinbarung verbleiben bei den anderen Teilnehmern ein anteiliger Beitragssatz nur für die Ausführungskosten der Bodenordnung (8 Cent/m²). Für die Jahre 2015 und 2016 werden jedoch Beitragsleistungen nur von der Stadt Zittau erhoben (Beschluss 13/2016).
Zusammenfassung der Ergebnisse der 3. Vorstandssitzung vom 16.11.2015
Herr Ralph Höhne wurde zum stellvertretenden Vorstandsmitglied für die Vertretung der Belange der Stadt Zittau in den Vorstand aufgenommen.
Die Beschlüsse 9/2015 bis 11/2015 beinhalten die Entscheidung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft:
- über die Aufstellung und Beschlussfassung zum Haushalt 2016 des VLN Sachsen (VLN)
- über die Änderung der Satzung in Bezug auf Umlaufbeschlüsse
In der Sitzung wurde über den Abschluss der Vermessungsarbeiten an der Umringsgrenze und Neuvermessungsgrenze informiert. Alle an diesen Abgrenzungen befindlichen Grenzzeichen wurden aufgedeckt, ggf. wieder hergestellt und vorgewiesen. Das Verfahrensgebiet ist in seiner Lage, Abgrenzung und Größe jetzt eindeutig definiert.
Die Teilnehmergemeinschaft Rosenthal hat mit der Stadt Zittau eine Vereinbarung über die Bereitstellung von finanziellen Eigenleistungen für die geplanten Maßnahmen aufgestellt und mittlerweile abgeschlossen. Diese Vereinbarung bedarf noch der Genehmigung der Oberen Flurbereinigungsbehörde.
Für die Vergabe der Planungsleistungen für die in Frage kommenden Stützmauern ist ein europaweites Vergabeverfahren notwendig. Es ist zweckmäßig, für dieses Verfahren ein betreuendens Büro zu beauftragen. Dazu sollen Angebote eingeholt werden.