Änderung Plan 41
Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der 9. Änderung des Wege- und Gewässerplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
die Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Beiersdorf beabsichtigt den grundhaften Ausbau der „Brettmühlstraße – MKZ 116 15-7“, des „Waldrandweges – MKZ 116 16-5“ von dem Ortsteil Zeile bis in die Gemeinde Cunewalde und der „Lochbergstraße - MKZ 112 05-4“ von Kreuzung S152 bis Anschluss Schönbach neu in den Plan § 41 FlurbG aufzunehmen.
Die Maßnahmen finden auf vorhandenen Trassen statt. An der Lochbergstraße wird als Ausgleich für die Eingriffe in die Wegseitenbereiche eine „Obstbaumreihe – MKZ 516 08-2“ neu angelegt.
Die vorgesehene 9. Änderung des Wege- und Gewässerplanes wird als wesentlich eingestuft.
Vorbehaltlich der Genehmigung und der Bereitstellung der Haushaltsmittel ist die Umsetzung der Maßnahmen ist nur mittelfristig denkbar.
Die 9. Änderung des Plan nach § 41 FlurbG liegt einen Monat lang
ab dem 10.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023
zu den allgemeinen Öffnungszeiten in den Gemeindeverwaltungen öffentlich aus.
Die Unterlagen sind im gleichen Zeitraum hier einsehbar:
Die Planunterlagen können durch jedermann eingesehen werden. Äußerungen zu den Planungen können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Beiersdorf
beim Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung,
Georgewitzer Str. 42 in 02708 Löbau
vorgebracht werden.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Die Teilnehmergemeinschaft prüft begründete Anregungen bei der weiteren Bearbeitung des Planes.
Nach Ablauf der Frist werden die Anregungen bewertet und ggf. bearbeitet. Anschließend wird die Planung zur Genehmigung bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde eingereicht.
Löbau, den 01.06.2023
gez. Andrea Hartmann-Müller
Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft Beiersdorf