Aktuelle Informationen
Vorstandssitzung am 08.12.2022
Hiermit laden wir zur nächsten Vorstandssitzung am Donnerstag, den 08.12.2022 um 17 Uhr, in das
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau
Georgewitzer Straße 42 in 02708 Löbau (Zi. 416) ein.
Tagesordnung:
- Informationen zum aktuellen Verfahrensstand und das weitere Vorgehen
- Informationen und Neuigkeiten zum VLN Sachsen (Abstimmung über Beschlussvorlage zur geplanten Satzungsänderung)
- Beschluss Jahresinvestitionsprogramm 2023
- Sonstiges
Informationen des Vorstandes
Im Verfahrensgebiet werden noch einzelne Nachverhandlungen zur Ortslagenvermessung erforderlich. Das betrifft besonders die Bereiche, die in den letzten Jahren von Hochwasserschutz- oder folgemaßnahmen der Stadt Löbau baulich verändert wurden. Diskussionen gibt es vor Ort zusätzlich zur Notwendigkeit, dass alle Grundstücke erschlossen sein müssen. Durch Grundstücksteilungen sind sogenannte gefangene Grundstücke entstanden, die keinen direkten baulichen oder wenigstens rechtlichen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben. Im Flurbereinigungsplan sind dazu Festlegungen zu treffen, sofern vorher keine Einigungen zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern möglich werden.
Der Vorstand hatte sich die Aufgabe gestellt, eine zweckmäßige Anbindung des Ländlichen Wegnetzes im Bereich der Bahndammes der ehemaligen Eisenbahnlinie nach Cunewalde, südlich der Raststätte an der B6 zu schaffen. Eine neue Anbindung wird erforderlich, da der bisherige genutzte Weg auf dem privaten Parkplatz der Raststätte endet und durch den einfahrenden Lkw-Besucherverkehr eine erhebliche Gefahrenstelle für alle Verkehrsteilnehmer besteht. Da der bestehende landwirtschaftliche Wege auch von Erholungsuchenden angenommen wird, kann dieser Zustand dauerhaft nicht so verbleiben.
Da ein Rückbau des alte Privatweges von einzelnen Nutzern nicht erwünscht ist, muss der Vorstand sich dazu noch einmal positionieren und einen konkretisierenden Beschluss fassen. Erst dann kann die vorbereitete Änderung des Wege- und Gewässerplans der Oberen Flurbereinigungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
* geplanter Wegbau (in Rot dargestellt) |