Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 260121 |
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angeordnet am: | 10.03.1999 |
Verfahrensart: | Kombiniertes Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach §§ 1, 4, 37 und § 87 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Stadt Löbau, Gemeinde Großschweidnitz |
umfasste Gemarkung(en): | Oelsa Teile der Gemarkungen Löbau, Altlöbau, Eiserode, Ebersdorf, Kleinschweidnitz |
Größe: | 1.038 ha |
Anzahl Besitzstände: | 446 |
Finanzierung
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
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Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Das Straßenbauamt Bautzen als untere Straßenbaubehörde des Freistaates Sachsen plant derzeit in Auftragsverwaltung der Bundesrepublik Deutschland den Neubau des Verkehrs-vorhabens "B178n, Verlegung A4 bis Bundesgrenze D/Pl und D/Cz, 1. BA, A4 - B6 (nördlich Löbau), Teil2 S112 (Nostitz) - B6 (nördlich Löbau)". Das vordergründige Ziel des geplanten Bauvorhabens besteht u.a. darin, mit einer leistungsfähigen Straßenverbindung das übergeordnete Straßennetz der Republik Tschechien an den ostsächsischen Raum anzubinden.
Das Regierungspräsidium Dresden hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz mit Schreiben vom 05.01.1999 den Antrag auf Einleitung eines Unternehmensverfahrens nach § 87 FlurbG im Bereich des Straßenneubauvorhabens B178 gestellt.
Durch den Straßenneubau B178 und durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen bzw. durch veränderte Zuwegung Mehrwege für die Bewirtschafter. Für die Betroffenen stellen diese Fakten Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der B178 lassen sich durch die Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan milder bzw. vermeiden.
Der Zweck des Neuordnungsverfahrens nach § 87 FlurbG ist
- das für die Straßenneubaumaßnahme B178 benötigte Land (einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) bereitzustellen,
- die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
- die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
- die durch die Zerschneidung entstehende Zersplitterung der Grundstücke zu minimieren und
- die durch die Neubaumaßnahme zu erwartenden Nachteile für die Landeskultur zu minimieren.
Weitere Anordnungsgründe sind die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingung in der Landwirtschaft sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG.
Im Neuordnungsgebiet
- sind Wirtschaftswege teilweise im schlechten Zustand und ohne ausreichende Entwässerung,
- sind Wege beseitigt und Betonstraßen auf fremden Grund und Boden angelegt,
- besitzen zahlreiche Grundstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung,
- sind durch die großflächige Bewirtschaftung notwendig gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt sowie Eigentumsgrenzen zerstört und zahlreiche Grenzzeichen entfernt.
Diese Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt werden. Weiterhin sind alle Maßnahmen durchzuführen, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern sowie zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen. Ergänzend zu den durch das Unternehmen vorzunehmenden Landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen erfolgen weitere Aufwertungen des Landschaftsbildes.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Frau Andrea Hartmann-Müller, Vorsitzende der TG | Herr Stephan Stanzel, Stellvertreter |
Herr Karl-Heinz Milewski | Herr Fritz Heinke |
Herr Jörg Fröhlich | Herr Roland Pfeil |
Herr Klaus-Joachim Zobel | Frau Anita Strauch |
Herr Klaus Lehmann | Herr Werner Kohlmann |
Herr Matthias Döcke | Herr Reinhard Posselt |
Herr Lothar Schlagehahn |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Georgewitzer Str. 42
02708 Löbau
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Postfach 300152
02806 Görlitz
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Vorstandsvorsitzende Frau Andrea Hartmann-Müller
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Postfach 300152
02806 Görlitz
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: