Aktuelle Informationen
Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzung 16.05.2017 erbrachte folgende Ergebnisse:
Es wurde der Entwurf des Wertermittlungsrahmen der Ländlichen Neuordnung diskutiert. Grundlage waren die im Jahr 2016 stattgefundenen Überprüfungen der Bodenschätzungsergebnisse. Der Vorstand war sich einig, dass die altbekannte Bodenschätzung (Reichsbodenschätzung) im Verfahren als Grundlage verwendet werden kann. Die Belange der Flurbereinigung werden im Wertermittlungsrahmen festgeschrieben. Dieser ist die Grundlage für eine rechtlich gesicherte Berechnung der Einlage- und Abfindungswerte der Teilnehmer im Verfahren.
* Durchführung der örtlichen Überprüfung und geöffnetes Vergleichsstück aus der Bodenschätzung
Der Wertermittlungsrahmen vereint die Bestimmung der Werte der Flächen außerhalb der Ortschaften mit den Verkehrswertgebieten (allg. bebaute Gebiete) in einem Wertsystem. Die Art und Weise der Bewertung der Flächen wird im Rahmen detailiert beschrieben. Zuschläge und Abschläge, die die Wirtschaftlichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen näher kennzeichnen und die Wertrelationen zwischen den Flächen innerhalb und außerhalb der Ortschaften sind z.B. Bestandteil des Wertermittlungsrahmens.
Der Vorstand hat den Wertermittlungsrahmen beschlossen. Dieser wird nun durch die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises (Fachaufsicht über die teilnehmergemeinschaft) geprüft. Bei Genehmigung erfolgt asnschließend die Erarbeitung der weiteren Unterlagen (z.B die Wertermittlungskarte). Die Ergebnisse werden danach allen Beteiligten des Verfahrens in einer Versammlung vorgestellt.
Zur Teilnehmerversammlung wird rechtzeitig eingeladen. Bitte lesen SIe dazu regelmäßig die Infomationsmedien der beteiligten Städte und Gemeinden.
Der Vorstand
Ausbaumaßnahmen
Der grundhafter Ausbau von gemeinschaftlichen Anlagen wurde im Verfahrensgebiet 2016/2017 abgeschlossen. Kleinere Restarbeiten sind noch erforderlich.
* Sonnebergweg innerhalb des bebauten Bereiches |
Fertiggestellt wurden:
- Weg Langer Steg Teil 1
- Teil vom Bierweg mit Erneuerung des Durchlasses
- Weg zum Sonneberg aus Richtung Ottenhain
- Verlängerung des Sonnebergweg
- Grünweg ab Verlängerung des Sonnebergweges
Bei der Realisierung der Maßnahmen um den Sonneberg erwiesen sich die Entwässerung der anliegenden Flächen und der Wege als äußerst schwierig. Da eine direkte Ableitung des anfallenden Regenwassers vom Umweltamt nicht gestattet wurde musste auf eine Verdunstung/ Versickerung zurückgegriffen werden. Eine Versickerung ist wegend der Bodenverhältnisse und dem Untergrund jedoch kaum möglich. Die nachfolgende Beeinträchtigung für die Landwirtschaft wegen der dauerhaften regnerischen Witterung muss noch baulich geregelt werden. Eine Möglichkeit wurde erarbeitet aber noch nicht beschlossen.
* Verlängerung vom Sonnebergweg mit Furt |
Der Vorstand bittet alle Beteiligten und Gäste im verfahrensgebiet, den Grünweg in nach der Verlängerung des Sonnebergweges vorerst nicht zu nutzen. Der Weg muss erst eine Gründecke ausbilden können. Das bedarf mindestens 1 Jahr Pflege durch den herstellenden Baubetrieb.
Allgemein weist der Vorstand auch darauf hin, dass die Wege als landwirtschaftlich zu nutzende Erschließungswege ausgebaut wurden und nicht dem gern verkannten Durchgangsverkehr dienen sollen. Das betrifft den Pkw-Verkehr gleichermaßen wie die Nutzung durch Reiter. Beides schadet systematisch den ländlichen Wegen. Deshalb sind die Wege auch entsprechend verkehrsrechtlicher Anordnungen beschildert.
Teilnehmerversammlung
Die in der 3. Teilnehmerversammlung beschlossenen Änderungen des Wege- und Gewässerplans wurden durch die Obere Flurbereinigungsbehörde genehmigt.
Damit sind folgende Maßnahmen aus dem Ausbauprogramm entfallen:
- 116 02 Weg Am Wald
- 116 04 Weg Am Viebig
- 516 02 Straßenbäume am Sonneberg
- 516 04 Feldhecke an der B 178
- 517 02 Streuobstwiese 2 am Ruheweg
- 517 03 Erweiterung Auenwald
Neu aufgenommen wurde die Maßnahme 123 01 Grünweg.
Im Jahr 2016 werden folgende Maßnahmen fertig gestellt bzw. begonnen:
- 112 03 Teil vom Bierweg (Durchlass und grundhafter Wegeausbau)
- 112 01 Zum Sonneberg (grundhafter Wegeausbau)
- 112 02 Langer Steg Teil 2 (grundhafter Wegeausbau)
- 116 01 Verlängerung Sonnebergweg (Deckenschluss nach Fertigstellung Maßnahme 112 01)
- 123 01 Grünweg (Umwandlung der Baustraße zum Grünweg nach Fertigstellung Maßnahme 116 01)
Nachfolgend sind vorerst keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Sofern aus der Bodenordnung trotzdem weitere einzelne Maßnahmen erforderlich werden, wird darüber durch die Teilnehmerversmmlung gesondert entschieden und ggf. mit der Ausführung des Flurbereinigungsplans realisiert.
Im März 2016 erfolgt die Überprüfung der vorliegenden Bodenschätzung auf Aktualität und Verwendbarkeit für das Flurbereinigungsverfahren. Die örtlichen Arbeiten umfassen die Prüfung einzelner Bohrpunkte und Vergleichsstücke der Reichsbodenschätzung. Dazu werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Zeitraum einer Woche durch die Bodenschätzer, Vorstandsmitglieder und ggf. Landwirte betreten. Die Ergebnisse der Überprüfung sind Grundlage für die Aufstellung des Wertermittlungsrahmens. Dieser wird der Teilnahmerversammlung in der nächsten Veranstaltung vorgestellt. Nachfolgend wird die Wertermittlungskarte erstellt. Alle Ergebnisse der Wertermittlung sind der Teilnehmergemeinschaft zu erläutern und werden die wesentliche Grundlage für die Erarbeitung der Einlage- und Abfindungsberechnung sein. Die Ergebnisse der Wertermittlung sollen bis Ende 2016 vorliegen.
Die Vermessung der Gewannen ist überwiegend erfolgt. Einzelne Gewannenabgrenzungen werden nach Fertigstellung der noch offenen Baumaßnahmen nachgemessen. Die Verhandlung der Ortslagenbereiche wird ebenfalls 2016 beendet. Die Ergebnisse der Gewannenvermessung werden u.a. für die Herstellung der Wertermittlungskarte und für die weiteren Berechnungen zur Bodenordnung benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Kennzeichnungen (Schneestangen) der neu eingebrachten Grenzzeichen nicht entfernt werden. Nur so kann abgesichert werden, dass Ihre künftigen Grenzpunkte nicht unbeabsichtigt beseitigt oder verändert werden.
Der Vorstand