Maßnahmen
Wege- und Gewässerplan
Der Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz) wird vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen.
Der Plan enthält Karten, Pläne, einen Erläuterungsbericht, einen Maßnahmenkatalog (Anlagenverzeichnis) sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
Bodenordnung
Neben den Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes werden des Weiteren vor allem Bodenordnungsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem
- Zusammenlegung von Grundstücken
- zweckmäßige Gestaltung der Grundstücke nach Lage, Form und Größe
- Neuvermessung einschließlich Abmarkung
- Klärung und Sicherung des Eigentums am Boden, an Gebäuden und Anlagen sowie an Rechten daran
- Bereinigung und Aktualisierung von Kataster und Grundbuch
Ausführungsstand
Bereits ausgeführte Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
- Ausbau von Feldwegen (Brettmühlenweg, Fürstenweg, Querweg, Kärrnerstraße, Greifensteinweg, Hormersdorfer Weg, Alte Geyersche Straße, Stadtgutweg, Herrmann-Karl-Weg, Bahndammweg)
- Rückbau von Wegeteilen (am Fürstenweg, Querweg)
- Pflanzungen an Wegen (am Fürstenweg, Querweg, Herrmann-Karl-Weg)
Kurz- und mittelfristig geplante Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
- Ausbau von Feldwegen (Schäferbergweg)
Bodenordnung
Zwei wichtige Bearbeitungsschritte der Neuordnung wurden 2014 abgeschlossen: Die Grundlagenvermessung (Vermessung der festen Grenzen in der Feld-, Wald- und Ortslage) und die Wertermittlung (Wertverhältnis aller Grundstücke untereinander). Darauf aufbauend werden nunmehr durch die Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde umfangreiche Flächen- und Wertberechnungen durchgeführt.