Maßnahmen
Wege- und Gewässerplan
Der Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz) wird vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen. Der Plan enthält Karten, den Erläuterungsbericht und den Maßnahmenkatalog (Anlagenverzeichnis).
Aktueller Stand
Die 9. Planänderung wurde (mit Ausnahme der MKZ 116 61-1, 516 24-4, 516 25-2 und 518 05-1) von der oberen Flurbereinigungsbehörde genehmigt.
Wesentliche Bestandteile
Bodenordnung
Neben den Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes werden des Weiteren vor allem Bodenordnungsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem
- zweckmäßige Gestaltung der Grundstücke nach Lage, Form und Größe
- Zusammenlegung von Grundstücken
- Neuvermessung einschließlich Abmarkung
- Klärung und Sicherung des Eigentums am Boden, an Gebäuden und Anlagen sowie an Rechten daran
- Bereinigung und Aktualisierung von Kataster und Grundbuch
Ausführungsstand
Bereits ausgeführte Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
- Ausbau von Ortsstraßen (Verbindungsweg Annaberger Straße - Plattenthaler Weg, Kostenbeteiligung beim Frenzelweg)
- Ausbau von Feldwegen (Schösserbergweg, Weg am Gewerbegebiet Nord, Freibadtalstraße, Hagebuttenweg beim Freibad, Wirtschaftswege West Ia, Ib und II, Hagebuttenweg auf 6 Wegeabschnitten, Anschluss an die Königswalder Straße, Schützenhausweg, Wirtschaftsweg Ost I, Ib und II, Sattlerweg, Katzensilberweg, Weg zur Rauschenbachmühle, Querweg, Valkenweg und
Kindergartenweg) - Rückbau von Wegeteilen (an der Königswalder Straße)
- Pflanzungen an Wegen (Freibadstraße, Freibadtalstraße, Wirtschaftsweg West Ib)
- Flächige Anpflanzungen (am Waldrand im Westen)
- Anlage / Ausbau von Parkplätzen (am Paschweg)
- Ausbau von Ausweichstellen (am Hagebuttenweg)
- Finanzielle Beteiligung beim Wegeausbau (Weg zum Lerchenhübel)
- Gewässerausbau (Plattenthal)
Geplante Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
- Pflanzungen (Ersatz der abgestorbenen Bäume an der Freibadstraße, Hangbepflanzung am Stall)
Bodenordnung
Die für die Neuordnung erforderliche Grundlagenvermessung (Vermessung der festen Grenzen in der Feld-, Wald- und Ortslage) ist derzeit in Arbeit und wird auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Seit 2012 erfolgt die gezielte Überprüfung und Vervollständigung der 2000 -2007 lückenhaft verhandelten,
abgemarkten und vermessenen Flurstücke in der Ortslage. Die Grenzen werden dabei durch Beauftragte des Vorstandes mit den Teilnehmern verhandelt. Zu den Verhandlungen wird besitzstandsweise schriftlich eingeladen.