Verfahrensablauf und Verfahrensstand
grün = erledigt / rot = in Bearbeitung / grau = bevorstehend
- Einleitende Informationen
- Anordnung
- Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
- Wertermittlung der Grundstücke
- Wege- und Gewässerplan
- Ausführung der Planung
- Vermessung
- Wunschtermin
- Vorläufige Besitzeinweisung
- Flurbereinigungsplan
- Ausführungsanordnung
- Berichtigung der öffentlichen Bücher
- Schlussfeststellung
Wege- und Gewässerplan
Der Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz) wird vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen.
Der Plan enthält Karten, Pläne, einen Erläuterungsbericht, einen Maßnahmenkatalog (Anlagenverzeichnis) sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Mit Datum 05.02.2020 wurde eine 7. Planänderung von der Oberen Flurbereinigungsbehörde genehmigt.
Genehmigungsbescheid Erläuterungsbericht
Karte zum Wege- und Gewässerplan
Maßnahmenkatalog (Anlagenverzeichnis)
davon bereits ausgeführte Maßnahmen
- Ausbau von Ortsstraßen (Erbgerichtsweg, Weg zur Sternwarte, Neubauernweg)
- Ausbau von Feldwegen (Grießbacher Kirchsteig, Neubauernweg, Weg zum Eulenstein + zum Wasserwerk, Plattenstraße, Lindenweg, Oberhofweg, Sternwartenweg, Galgenbüschelweg, Zechengrundweg, Weg zur Schafschwemme, Erbgerichtsweg, Pfarrgutbüschelweg...)
- Rückbau von Wegeteilen (am Lindenweg)
- Pflanzungen an Wegen (Lindenweg, Neubauernweg, Ihle-Ecke...)
- Anlage / Ausbau von Parkplätzen (Am Galgenbüschelweg, An der Rinderzuchtanlage, An der Laube)
- Dammsanierung mit Wegebau Großer Teich
- Pfarrgutbüschelweg, Verlängerung Venusberger Kirchsteig, verschiedene Feldauffahrten
- Sportplatzweg (2022)
- Ausbau von Feldwegen (Kettenhammerweg [2/3 auf Flur Scharfenstein außerhalb Verf.-gebiet]; Bauträger Gemeinde, Herbst 2022)
- 5 Sitzgruppen (Aussichtspunkte)
(Eintrag vom 16.07.2024) [Sitzgruppenbilder: Symbolbild; DOP2021©GEOSN]
Wertermittlung der Grundstücke
Übersicht der Werte und Flurstücksgruppen aus dem Wertermittlungsrahmen.
Vorläufige Besitzeinweisung zum 30.10.2014
Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wurde im Amtsblatt der Gemeinde Drebach in der Ausgabe vom 1. Oktober 2014 Seiten 6 und 7 öffentlich bekannt gemacht.
Die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung ist hier veröffentlicht.
Die Neuverteilung der Landabfindungen wurde entsprechend der Abfindungsgrundsätze umgesetzt.