Maßnahmen
Wege- und Gewässerplan
Der Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz) wird vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen.
Der Plan enthält Karten, Pläne, einen Erläuterungsbericht, einen Maßnahmenkatalog (Anlagenverzeichnis) sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Die 6. Planänderung wurde am 31.03.2017 durch die Obere Flurbereinigungsbehörde genehmigt.
Erläuterungsbericht mit Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung
Anlagenverzeichnis mit Widmungsverzeichnis
Karte zum Wege- und Gewässerplan
Bodenordnung
Neben den Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes werden des Weiteren vor allem Bodenordnungsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem
- Zusammenlegung von Grundstücken
- zweckmäßige Gestaltung der Grundstücke nach Lage, Form und Größe
- Neuvermessung einschließlich Abmarkung
- Klärung und Sicherung des Eigentums am Boden, an Gebäuden und Anlagen sowie an Rechten daran
- Bereinigung und Aktualisierung von Kataster und Grundbuch
Ausführungsstand
Bereits ausgeführte Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
Ausbau von Feldwegen (Die Trasse, Grundauer Weg, Mittlere Reihe (Ortsstraße), Alte Salzstraße, Willy-Flößner-Weg, Wiesenmühlenweg, Weg von B171 zum Erbgericht, Teilstück Weg nach Hutha, Verbindungsweg zur Trasse, - zum Reukersdorfer Weg, Mühlweg, Feldweg weiterführend zum Ehrenmal)
- Pflanzungen an Wegen (Die Trasse)
- Kohlhaubrücke
- Pflanzung am Reukersdorfer Dorfbach
- 3 Regenrückhaltungen im Bereich Damaschkesiedlung
- Pflanzung 3-reihige Hecken im Zusammenhang mit Regenwasserrückhaltung beim Reukersdorfer Dorfbach
- Waldweg Hoftriftweg (Reukersdorfer Scheitwald)
- Öffnung Lochbach
Mittelfristig geplante Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
- Ausbau von Waldwegen (Reukersdorf)
- Abriß Hochsilos mit Nebengebäude und LPG-Trafohaus (Gewerbegebiet Reukersdorf)
Bodenordnung
Die für die Neuordnung erforderliche Grundlagenvermessung (Vermessung der festen Grenzen in der Feld- und Ortslage) ist abgeschlossen. Die Grenzen wurden dabei durch Beauftragte des Vorstandes festgelegt (z.B. Abgrenzung der Feldwege, Bereiche Deichverteidigungswege Flöha) oder - soweit erforderlich - mit den Teilnehmern verhandelt (z.B. bebaute Ortslagengrundstücke, Wald Ri. Grundau). Ab 2023 beginnt die Planwunschanhörung nach § 57 FlurbG aller Teilnehmer, beginnend mit den Trägern öffentlicher Landbedarfe (Verkehrsflächen, Flächen Wasser-, Abwasser-, Trafoanlagen ect.). Dabei werden auch die in den Grundbüchern eingetragenen Belastungen/Grunddienstbarkeiten angesprochen und behandelt.