Maßnahmen
Wege- und Gewässerplan
Der Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz) wird vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen. Der Plan enthält Karten, den Erläuterungsbericht und den Maßnahmenkatalog Anlagenverzeichnis).
Derzeitiger Stand
Am 11.10.2012 befuhr der Vorstand das Flurbereinigungsgebiet und schätzte dabei den Zustand der Wege und die Notwendigkeit für deren Ausbau ein. In den nachfolgenden Sitzungen wurde eine Maßnahmeliste mit Prioritätsstufen, geplantem Bautyp, Kosten und dem Eingriffsumfang aufgestellt.
Mittlerweile erfolgte am 30.05.2017 ein Ortstermin mit dem Planer des VLN und Mitgliedern des Vorstandes. In diesem Termin wurden die Einzelmaßnahmen hinsichtlich ihrer Ausbauart- und breite konkret betrachtet um diese in die Vorplanung aufnehmen zu können
Maßnahmenkatalog (Anlagenverzeichnis)
Maßnahmeliste – 2012_11_22.pdf
Karte zum Wege- und Gewässerplan
Karte zur Maßnahmeliste – 2012_11_22.pdf
Bodenordnung
Neben den Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes werden des Weiteren vor allem Bodenordnungsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem
- zweckmäßige Gestaltung der Grundstücke nach Lage, Form und Größe
- Zusammenlegung von Grundstücken
- Neuvermessung einschließlich Abmarkung
- Klärung und Sicherung des Eigentums am Boden, an Gebäuden und Anlagen sowie an Rechten daran
- Bereinigung und Aktualisierung von Kataster und Grundbuch
Ausführungsstand
Bereits ausgeführte Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
- keine
Kurz- und mittelfristig geplante Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
- Ausbau von Feldwegen (Gutsstraße ab Ende Ausbau bis Weggabel, Leichenweg ab Gabelung Richtung Niederschmiedeberg bis Plattenausbau, Ortsanbindung Leichenweg, Sacherweg – 100 m am westlichen Weganfang, Lindenallee, Katzensilberweg von Lindenallee bis Grumbacher Straße)
- Pflanzungen (ca. 0,5 ha an der Fuchshöhe)
Bodenordnung
Die für die Neuordnung erforderliche Grundlagenvermessung (Vermessung der festen Grenzen in der Feld- und Waldgrenzen) hat noch nicht begonnen. In der Ortslage ist die Festlegung der Grenzen mittlerweile abgeschlossen.