Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250221 |
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angeordnet am: | 31.03.2004 |
Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Arnsdorf, Stadt Radeberg und Stadt Dresden |
umfasste Gemarkung(en): | Arnsdorf: T.v. Wallroda, T.v. Kleinwolmsdorf Stadt Radeberg: T.v. Kleinerkmannsdorf, T.v. Großerkmannsdorf, T.v. Radeberg, T.v. Ullersdorf Stadt Dresden: T.v. Rossendorf |
Größe: | 1.455 ha |
Anzahl Besitzstände: | 380 |
Finanzierung
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | bisher ca. 473 T€ |
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Finanzierung und Zuschuss: | bisher ca. 335 T€ Förderung Freistaat Sachsen bisher ca. 50 T€ Eigenleistung bisher ca. 88 T€ Beteiligung Dritter |
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Allgemeines:
Das Verfahren S 177 "OU Großerkmannsdorf / Radeberg" wurde nach den Sondervorschriften der §§ 87 Abs. 1 und 88 Nr. 1 FlurbG am 31.03.2004 als so genanntes Unternehmensverfahren angeordnet. Bisher gab es folgende Änderung des Neuordnungsgebietes:
Geringfügige Änderung vom 14.07.2004: Ausgliederung von Kleingartenflurstücken der Gemarkung Radeberg, die entfernt von der Neubautrasse liegen und keiner Neuordnung bedürfen sowie die Einbeziehung eines zur Tauschlandbereitstellung erworbenen Flurstücks der Gemarkung Großerkmannsdorf.
Aktueller Fördersatz:
87 % Zuschuss für Maßnahmen der TG in der Feldflur
Veröffentlichungen und Öffentliche Bekanntmachungen der Teilnehmergemeinschaft und zum Verfahrensgebiet erfolgen in der Heimatzeitung "Die Radeberger".
Zum Neuordnungsgebiet:
Das Verfahrensgebiet S 177 "OU Großerkmannsdorf/Radeberg" erstreckt sich östlich angrenzend an Radeberg. Im Norden verläuft es unterhab der Siedlung Friedrichstal entlang der S 95 und S 158 in Richtung Randsiedlung. Im Osten grenzt das Verfahren an die LNO Wallroda und verläuft entlang der Ortslage Kleinwolmsdorf bis zum Kars-wald. Der südlichste Punkt des Verfahrens befindet sich an der B 6. Von dort aus verläuft die Grenze entlang der Prießnitzaue über den östlichen Ortsrand von Kleinerkmannsdorf und Großerkmannsdorf zur Stadtgrenze von Radeberg. Es gehört keine Ortslage zum Verfahrensgebiet.
- Das Verfahrensgebiet S 177 "OU Großerkmannsdorf/Radeberg" ist stark landwirtschaftlich geprägt. Die Bedingungen sind im Verfahrensgebiet sehr unterschiedlich, teilweise ungünstig aufgrund minderer Bodengüte oder topografischer Verhältnisse.
- Das Verfahren wurde angeordnet mit dem Ziel den entstehenden Landverlust, der durch die Neubautrasse der S 177 verursacht wird, großräumig zu verteilen und so auch zur Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur beizutragen.
- Ebenso werden durch die Baumaßnahme vorhandene Gewässer und bestehende Wege- und Straßenverbindungen unterbrochen, wodurch die Entwässerung gestört und die Zuwegung zu den Grundstücken erschwert wird.
- Die durch die Neubautrasse entstehenden Durchschneidungsschäden sollen durch bodenordnerische Maßnahmen, wie z.B. Neuregelung von Grenzen oder Flurstückszusammenlegungen ausgeglichen werden.
- Weitere Missstände, wie auftretende Erosion, fehlende und kaputte Zuwegungen entfernt der Neubautrasse und sonstige Interessen der Teilnehmer können bei Bedarf und Finanzierbarkeit beseitigt werden.
Fazit:
Für die Betroffenen stellen alle diese Fakten Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der S 177 - OU Großerkmannsdorf / Radeberg lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Maßnahmen mildern bzw. vermeiden. Weiterhin besteht die Möglichkeit weitere Nachteile und Mängel, die nicht vom Unternehmensträger verursacht werden, durch das Neuordnungsverfahren zu beseitigen und alle Maßnahmen durchzuführen, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, die zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern. Eine Verbesserung des ökologischen Verbundes sowie des Landschaftserlebens kann ebenfalls erreicht werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Herr Björn Schober, Vorsitzender der TG | Frau Andrea Schmidt, Stellvertreterin |
Herr Steffen Gröber | Herr Günter Müller |
Herr Matthias Hell | Frau Sabine Littig |
Herr Hardi Großmann | Herr Thomas Adler |
Frau Christina Tomeit | Frau Martina Angermann |
Frau Gudrun Schmidt | Frau Uta Schellhorn |
Herr Veit Burkhardt | Herr Manfred Geißler |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Björn Schober
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: