Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250151 |
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angeordnet am: | 25.06.2004 |
Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Unternehmensträger: | LASuV Bautzen |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Bautzen und Radibor |
umfasste Gemarkung(en): | Bautzen: T.v. Schmochtitz, T.v. Salzenforst, T.v. Lubachau, T.v. Großwelka, T.v. Teichnitz, T.v. Stroschütz Radibor: T.v. Cölln, T.v. Milkwitz, T.v. Radibor |
Größe: | 514 ha |
Anzahl Besitzstände: | 340 |
Finanzierung
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
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Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Die Baumaßnahme S 106 BAB Zubringer Salzenforst (2. BA) ist in die Dringlichkeitsstufe 1 des Staatsstraßenausbauplanes des Freistaates Sachen eingeordnet worden und in dem seit 30. Mai 2002 verbindlichen Regionalplan Region Oberlausitz Niederschlesien enthalten.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Straßenbauamt Bautzen, plant die o.g. Baumaßnahme.
Durch den Bau des Autobahnzubringers S 106 und durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Es besteht im Verfahrensgebiet, das ca. 518 ha umfasst, ein Landbedarf von ca. 15 ha für den Straßenbau sowie 16 ha für die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen bzw. durch veränderte Zuwegung Mehrwege für die Bewirtschafter. Für die Betroffenen stellen diese Fakten Bewirtschaftungs-erschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der S 106 lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mildern bzw. vermeiden.
Der Zweck des Neuordnungsverfahrens nach § 87 FlurbG ist:
- das für den Neubau des Autobahnzubringers S 106 benötigte Land (einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) bereitzustellen,
- die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
- die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
- die durch die Zerschneidung entstehende Zersplittung der Grundstücke zu minimieren,
- die Minimierung der durch die Neubaumaßnahmen zu erwartenden Nachteile für die Landeskultur.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Herr Björn Schober, Vorsitzender der TG | Frau Andrea Schmidt, Stellvertreterin |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Björn Schober
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: