Eintritt neuer Rechtszustand
Eintritt neuer Rechtszustand am 15.01.2025, Regelungen zum Besitzübergang
Am 15.01.2025 wird der im Flurbereinigungsplan vom 20.02.2024, geändert durch den Nachtrag 1 vom 23.07.2024, vorgesehene neue Rechtszustand für das gesamte Flurbereinigungsgebiet an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes treten. Ab diesem Zeitpunkt können rechtswirksame Verfügungen nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden.
Mit Eintritt des neuen Rechtszustandes werden sowohl das Liegenschaftskataster als auch das Grundbuch unrichtig. Die zuständigen Behörden werden deshalb zeitnah um Berichtigung der öffentlichen Bücher (Liegenschaftskataster, Grundbuch) ersucht.
Bis zum Zeitpunkt der Berichtigung der öffentlichen Bücher zeigen diese weiterhin den alten Stand. Wir werden Sie hier informieren, sobald die Bücher berichtigt sind.
Der Besitzübergang der Grundstücke wird in den Überleitungsbestimmungen der Ausführungsanordnung geregelt. Die Ausführungsanordnung kann hier eingesehen werden.