Aktuelle Informationen
Information zur bevorstehenden Überprüfung der Bodenschätzung
Für das Verfahrensgebiet von Fischbach wurden folgende Termine für die bevorstehende Überprüfung der Bodenschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgesehen:
Dienstag, 17.10.2023,
Mittwoch, 25.10.2023 und
Freitag, 27.10.2023
In den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind die Teilnehmer für ihre eingebrachten Grundstücke in Land von gleichem Wert abzufinden. Dieser Grundsatz setzt voraus, dass eine Bewertung (Wertermittlung) des Grund und Bodens erfolgt. Entscheidend ist hierbei jedoch nicht der Wert in Geld, sondern das Wertverhältnis in dem die einzelnen Grundstücke zueinander stehen. Für landwirtschaftliche Flächen richtet sich die Ermittlung des Wertverhältnisses nach deren (landwirtschaftlichen) Nutzen und basiert meist auf Ergebnissen der Reichsbodenschätzung.
Die Ergebnisse der Reichbodenschätzung werden stichprobenartig überprüft. Dazu werden ausgewählte historische Grablöcher (siehe Übersichtskarte) manuell aufgesucht. An den Grablöchern werden Bodenprofile im Durchmesser von etwa 5 cm entnommen, begutachtet und wieder eingebracht. Eine nachhaltige Veränderung der Oberfläche erfolgt nicht.
Aus den Ergebnissen wird im weiteren Verfahren der Wertermittlungsrahmen erstellt. Dieser wird allen Beteiligten bekannt gegeben und in einem Anhörungstermin erläutert. Die ermittelten Werte der Flurstücke eines Eigentümers bilden die Grundlage für die Berechnung seines Landanspruches bei der Neuverteilung der Flächen.