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    Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU)
    2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der
    Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr
    und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
    (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO)

     

    Rechtsgrundlage

    Die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. C und e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erforderlich ist.

    Verarbeitungszweck

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Teilnehmergemeinschaft dient insbesondere dem Zweck, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens der Ländlichen Neuordnung gemeinschaftliche Anlagen herzustellen und zu unterhalten, Beiträge zu erheben, Überschüsse auszuzahlen und den Teilnehmern die Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Rechte zu ermöglichen.

    Quellen

    Die hierzu erforderlichen Daten werden direkt bei den Teilnehmern sowie bei sonstigen Beteiligten und Dritten sowie aus öffentlichen Büchern wie beispielsweise dem Grundbuch und Kataster erhoben oder über Meldeportale, Geoportale, die Meldebehörden der Gemeinden, andere Behörden, dem Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen oder frei zugängliche Verzeichnisse ermittelt.

    Soweit personenbezogene Daten direkt bei Ihnen abgefragt werden, sind Sie zu deren Angabe verpflichtet (Mitwirkungspflicht).

    Kategorien personenbezogener Daten

    Regelmäßig handelt es sich um:

    • Nachname, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum
    • Anschrift, Kommunikationsdaten
    • Angaben zur Bankverbindung
    • Angaben zu Größe, Wert und Beitragspflicht von Grundstücken

    Empfänger personenbezogener Daten

    Die Daten werden, soweit erforderlich an

    • Flurbereinigungsbehörde beim zuständigen Landratsamt,
    • Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    • private, in die Verfahrensbearbeitung eingeschaltete Dienstleister
    • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie
    • an die zur Berichtigung der öffentlichen Bücher zuständigen Stellen
    • Banken,
    • an das jeweilig zuständige Finanzamt

    weitergegeben.

    Gegebenenfalls kann eine der Verfahrensdurchführung dienende Weitergabe an einzelne, verfahrensbeteiligte Personen (bei entsprechender Rechtsgrundlage oder mit Einwilligung der Betroffenen) sowie an öffentliche oder andere Stellen erforderlich sein.

    Aufbewahrungsdauer

    Die genannten personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft erfüllt sind – regelmäßig nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens -, sofern sie nicht nach gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren und/oder an das Landesarchiv/das Staatsarchiv abzugeben sind.

    Ihre Rechte als betroffene Person

    1. Auskunftsrecht

    Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten. Außerdem besteht ein Recht auf weitere in Art. 15 DS-GVO genannte Informationen (beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung) im Sie betreffenden Flurbereinigungsverfahren.
    Auskunft über gespeicherte Daten gibt die Teilnehmergemeinschaft  aufgrund schriftlicher (per Post) oder elektronischer (per E-Mail) Anfrage an oben stehende Kontaktdaten der Teilnehmergemeinschaft.

    1. Recht auf Berichtigung

    Sie können gemäß Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung unrichtiger Daten sowie, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, eine Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.

    1. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

    Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO das Recht zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden beziehungsweise alternativ entsprechend Art. 18 DS-GVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten vorgenommen wird.

    1. Widerspruchsrecht

    Unter den Voraussetzungen des Art. 21 der DS-GVO können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen.

    1. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

    Sie haben ferner gemäß Art. 77 der DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, sofern Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.
    Zuständig für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte. Diesen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:


    Sächsischer Datenschutzbeauftragter
    Postfach 11 01 32
    01330 Dresden
    E-Mail:  saechsdsb(at)slt.sachsen.de
    Internet: https://www.saechsdsb.de/n-kontakt

           

     

    1. Hinweis zu Änderungen

    Der Inhalt dieser Datenschutzhinweise wird regelmäßig geprüft und an eintretende Änderungen angepasst.

    Anmerkung zur DS-GVO

    Die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ wird kurz als Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bezeichnet. Sie ist im Amtsblatt der EU L119 vom 04. Mai 2016 veröffentlicht und in deutscher Sprache im Internet unter der Adresse https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679 nachzulesen. Die DS-GVO ist dort auch in anderen europäischen Sprachen abrufbar.

     

     

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