Aktuelle Informationen
4. Vorstandssitzung vom 11.07.2022
In der 4. Vorstandssitzung informierte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr den Vorstand zum Planungsstand des Ausbaus der
S 177. Die Teilnehmergemeinschaft kann damit frühzeitig die zukünftigen Entwicklungen an der Staatsstraße bei den eigenen Planungen berücksichtigen.
Außerdem wurde der Vorstand über den Sachstand der Planungen zur Umverlegung der K 8033 informiert. Hier hat das Kreisstraßenbauamt mit der Untersuchung verschiedener Trassenverläufe begonnen.
Das Sachgebiet Flurneuordnung konnte im letzten Jahr um eine dritte Fachgruppe zur Bearbeitung von Flurbereinigungsverfahren erweitert werden. Zur besseren Verteilung der Aufgaben wechselt das Flurbereinigungsverfahren Röhrsdorf in die neue Gruppe. Der Vorstand hat der Bestellung des neuen Vorstandsvorsitzenden zugestimmt.
Seit der letzten Vorstandssitzung hat der Vorstand die Arbeiten am Wege- und Gewässerplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz ("Plan 41") begonnen. Erste Problemstellen und Handlungsbedarfe wurden zusammengetragen. Diese werden jetzt ergänzt und konkrete Maßnahmen daraus erarbeitet. Aus diesem Maßnahmenkatalog werden später die Maßnahmen ausgewählt, die im Flurbereinigungsverfahren umgesetzt werden.
Jeder Teilnehmer ist aufgerufen, eigene Ideenvorschläge zur Weiterentwicklung der örtlichen Gegebenheiten oder Hinweise zu Problemstellen an die Vorstandsmitglieder heranzutragen. Eine Entscheidung dazu, ob und in welcher Weise im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens damit umgegangen wird, erfolgt in den weiteren Planungsschritten und wird transparent dargelegt.
3. Vorstandssitzung vom 04.11.2021
Durch das Ingenieurbüro IBTW Dresden wurden die Ergebnisse der hydrologischen Studie vorgestellt. Die wesentlichen Aspekte und Aussagen sind in einer Präsentation zusammengefasst. Diese steht hier als pdf-Datei zur Verfügung. Die detaillierten Studienergebnisse können bei Bedarf auf Nachfrage ebenfalls bereitgestellt werden.
Erstellung einer Hydrologischen Studie, 01.09.2020
Einen wesentlichen Aspekt bei der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Röhrsdorf bildet die Problematik des wild abfließenden Oberflächenwassers. Damit einhergehende Probleme wie Überflutungen und Schlammablagerungen in der Ortslage sollen zukünftig möglichst verhindert werden. Für eine fundierte Ursachenanalyse wurde das Ingenieurbüro IBTW Dresden mit der Erstellung einer hydrologischen Studie beauftragt.
Mit der hydrologischen Studie werden insbesondere gebietsspezifische Kenngrößen ermittelt, die als Planungsgrundlage für Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Als Ergebnis werden außerdem Maßnahmenvorschläge herausgearbeitet, mit denen im Fall eines Starkniederschlagsereignisses der Abfluss des Oberflächenwassers reduziert werden kann. Detaillierte Fragen, die dabei beantwortet werden, sind z.B.:
- Welche Niederschlagsereignisse gehen mit kritischen Wassermengen einher und rufen so die bekannten Überflutungssituationen hervor?
- Wie beeinflussen Beschaffenheit und Bewirtschaftungsform der anliegenden Ackerflächen das abfließende Oberflächenwasser?
- In welchem Ausmaß beeinflussen die bestehenden künstlichen Veränderungen im Verlauf des Regenbachs die Abflusssituation?
- Welche Art von Maßnahmen sind geeignet, um die gesamte Abflusssituation in der Ortslage Röhrsdorf zu verbessern?
2. Vorstandssitzung vom 14.07.2020
In der Vorstandssitzung wurde seitens des Sachgebietes Flurneuordnung über den Verfahrensstand informiert und das weitere Vorgehen im Rahmen der Vorstandsarbeit besprochen. Eine Mitteilung findet sich im Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen (Ausgabe 10/2020)
Aktueller Verfahrensstand:
- Im Januar 2020 fand ein erstes Informationsgespräch zwischen den neuen Vertretern der Gemeindeverwaltung Klipphausen und der Flurbereinigungsbehörde zu den Flurbereinigungsverfahren Sora und Röhrsdorf statt. Fragen zum Verfahrensablauf, zur Beteiligung der Gemeinde und zu Fördermöglichkeiten wurden erörtert.
- Die katasterrechtliche Bestimmung der Verfahrensgebietsgrenze erfolgte 2019 durch die ÖbVI-Büros Fettback aus Radebeul, Hänsel aus Meißen und Reypka aus Riesa. Die entstandenen Vermessungskosten werden als sogenannte Verfahrenskosten vollständig vom Freistaat Sachsen getragen. Bei begründetem Bedarf können auch nachträglich einzelne Flurstücke hinzugezogen oder ausgeschlossen werden.
- Auf das ca. 735 Hektar umfassende Verfahrensgebiet entfallen 270 sogenannte Besitzstände (Einzeleigentümer, Ehepaare, Erbengemeinschaften) mit insgesamt 343 Grundbuchblättern, die fortan auch von den zuständigen Mitarbeitern im Sachgebiet Flurneuordnung beim Landratsamt auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Damit verbunden ist z.B. auch die Ermittlung korrekter Meldeadressen für die Zustellung persönlicher Unterlagen. Hier sind die Teilnehmer jederzeit aufgefordert, möglichst alle Änderungen zum Grundbuchstand dem Sachgebiet mitzuteilen.
- Das Landratsamt hat das Ingenieurbüro für Tief- und Wasserbau Dresden GmbH (IBTW) mit der Erstellung einer Studie beauftragt, um die hydrologischen Gegebenheiten im Verfahrensgebiet fachlich bewerten zu lassen. Das Graben- und Gewässersystem in der Orts- und Feldlage muss dabei genau erfasst werden, um Aussagen zu Abflussmengen und potentiellen Überschwemmungsbereichen geben zu können. Ebenso sollen Vorschläge für geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz erarbeitet werden. Ergebnisse dieser Studie sollen zunächst dem Vorstand vorgestellt und mit dem Gemeinderat abgestimmt werden. Die Gesamtlaufzeit der Untersuchungen ist bis Ende März 2021 vorgesehen. Damit einhergehende Vermessungsarbeiten insbesondere im Bereich des Regenbaches werden aktuell vom Vermessungsbüro Knott aus Strehla durchgeführt. Eine Ankündigung dazu erfolgte auch schon im Amtsblatt vom 1. August 2020 sowie in den Schaukästen und über eine Postwurfsendung. Wir bitten nochmals um Ihr Verständnis und Zustimmung, Grundstücke im erforderlichen Umfang betreten zu können.
Vorstandsarbeit:
Nächste wichtige Schritte unserer Vorstandsarbeit befassen sich mit der Vorbereitung und Aufstellung des Wege- und Gewässerplans. Dieser fasst alle zur Umsetzung vorgesehenen Bau- und Pflanzmaßnahmen zusammen und erteilt der Teilnehmergemeinschaft nach Genehmigung Baurecht. Die Entscheidungen darüber, welche Maßnahmen in den Plan aufgenommen werden sollen, fasst der Vorstand in Vertretung der Teilnehmergemeinschaft. Die Ergebnisse der hydrologischen Studie sollen in die Planaufstellung mit einfließen. Nun sind Sie, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Röhrsdorf aufgefordert, Ideen zu entwickeln und Vorschläge in den Planungsprozess einzubringen. Wir Vorstandsmitglieder sind gern zu Ortsbegehungen mit Ihnen bereit. Sprechen Sie uns bitte an!
1. Vorstandssitzung vom 07.11.2019
Am 7.11.2019 fand die erste Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft Röhrsdorf statt. In dieser hat der Vorstand die ersten Beschlüsse gefasst, um die Handlungsfähigkeit der Teilnehmergemeinschaft herzustellen. Eine Mitteilung findet sich im Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen (Ausgabe 12/2019).
1. Teilnehmerversammlung 27.06.2019
Am 27.06.2019 fand die erste Teilnehmerversammlung statt, in welcher der Vorstand von den zahlreich anwesenden Personen gewählt wurde.