Aufklärung
Dieser Abschnitt dient der Information und Aufklärung der voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer nach § 5 (1) Flurbereinigungsgesetz. Dieser Verfahrensschritt ist vor der Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens vorgeschrieben. Er soll sicherstellen, dass alle betroffenen Eigentümer die Möglichkeit erhalten haben, sich zum geplanten Verfahren zu äußern. Die hier dargestellten Informationen geben den Sachstand vom Frühjahr 2021 wieder.
Im Abschnitt „Allgemeines“ finden Sie allgemeine Informationen rund um das Unternehmens-Flurbereinigungsverfahren. Im Abschnitt „Planungen“ finden Sie Informationen zum Verlauf der Verfahrensbearbeitung. Im Abschnitt „Kosten“ klären wir Sie über die Kosten für die beteiligten Grundstückseigentümer auf.Im Abschnitt „Webkonferenz“ finden Sie die Niederschrift zur Webkonferenz vom 22.04.2021.