Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
ein starker Partner für die Teilnehmergemeinschaften der Ländlichen Neuordnung im Freistaat Sachsen
Träger der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz ist die Teilnehmergemeinschaft, die sich aus allen Grundstückseigentümern und den Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet bildet. Auch Eigentümer von Gebäuden (isoliertes Gebäudeeigentum) können Teilnehmer am Verfahren sein. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen ist der Zusammenschluss von Teilnehmergemeinschaften im Freistaat. Er steht unter der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde.
Der VLN unterstützt die Teilnehmergemeinschaften nach Maßgabe seiner Satzung insbesondere bei Planung, Finanzierung, Ausbau und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, die im Zuge der Neuordnungsverfahren geschaffen werden. In seiner Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der VLN in der Lage auch den Verfahrensablauf durch Entlastung der Teilnehmergemeinschaften zu beschleunigen. Dies ist für die Teilnehmergemeinschaften von Vorteil, da der VLN mit seinen fachlichen und technischen Voraussetzungen die genannten Aufgaben über die gesamte Verfahrenslaufzeit effektiv und wirtschaftlich erledigen kann.